04.07.2001 - 9.23 Änderung des Gesellschaftsvertrages der Bürgerh...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.23
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Beteiligungssteuerung
- Datum:
- Mi., 04.07.2001
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Beschluss:
- an Gremium überwiesen
Nachdem
durch den Stadtverordneten Dr. Przybilski, Fraktion SPD, die Überweisung der DS 01/0516 in den Ausschuss für
Kultur beantragt wird, empfiehlt der Beigeordnete für Gesundheit, Soziales,
Ordnung und Umweltschutz Herr Jakobs die Überweisung ebenfalls in den
Jugendhilfeausschuss sowie in den Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und
Liegenschaften.
Dagegen
erhebt sich kein Widerspruch.
Beschlusstext:
1. Im § 2
Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Bürgerhaus am Schlaatz gGmbH wird
der Zweck der Gesellschaft um den Begriff "Sport" und eine
Erläuterung zur Verwirklichung dieses Zweckes erweitert.
2. Im § 7 Abs. 9 des
Gesellschaftsvertrages der Bürgerhaus am Schlaatz gGmbH wird die Vorschrift zur
Unterzeichnung einer Niederschrift von Beschlüssen der
Gesellschafterversammlung durch "den/die Geschäftsführer/in" durch
eine Vorschrift zur Unterzeichnung durch "den/die Protokollführer/in"
ersetzt.