04.07.2001 - 9.23 Änderung des Gesellschaftsvertrages der Bürgerh...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Nachdem durch den Stadtverordneten Dr. Przybilski, Fraktion SPD,  die Überweisung  der DS 01/0516 in den Ausschuss für Kultur beantragt wird, empfiehlt der Beigeordnete für Gesundheit, Soziales, Ordnung und Umweltschutz Herr Jakobs die Überweisung ebenfalls in den Jugendhilfeausschuss sowie in den Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften.

Dagegen erhebt sich kein Widerspruch.

 

 

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Beschlusstext:

 

1.  Im § 2 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Bürgerhaus am Schlaatz gGmbH wird der Zweck der Gesellschaft um den Begriff "Sport" und eine Erläuterung zur Verwirklichung dieses Zweckes erweitert.

 

2.  Im § 7 Abs. 9 des Gesellschaftsvertrages der Bürgerhaus am Schlaatz gGmbH  wird die Vorschrift zur Unterzeichnung einer Niederschrift von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung durch "den/die Geschäftsführer/in" durch eine Vorschrift zur Unterzeichnung durch "den/die Protokollführer/in" ersetzt.