17.08.2021 - 3.3 Transparenzsatzung Open-Government-Data

Beschluss:
geändert beschlossen
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Frau Dr. Rünger bittet den Dezernenten r Zentrale Verwaltung, Herrn Jetschmanegg, die Beschlussvorlage einzubringen.

 

Herr Jetschmanegg führt aus, dass mit der Transparenzsatzung die proaktive Veröffentlichung von Informationen und Daten in der Landeshauptstadt Potsdam im Zusammenhang mit dem Open-Government-Data Konzept gefördert werden soll. Ab dem Jahr 2022 werde es dazu eine regelmäßige Berichterstattung geben.

 

Mehrere Ausschussmitglieder äern verschiedene Kritikpunkte und stellen Nachfragen. Herr Eichert von der Fraktion CDU hinterfragt, ob nur zukünftige Daten und Informationen veröffentlicht werden. Herr Jetschmanegg verneint dies und informiert den Ausschuss, dass auch Informationen, welche vor Inkrafttreten der Transparenzssatzung entstanden, veröffentlicht werden können.

Herr Hübner, sachkundiger Einwohner der Fraktion die aNDEREN, weist darauf hin, die Paragraphen drei und vier der Transparenzsatzung widersprächen sich.

Ferner bringt die Ausschussvorsitzende Frau Dr. Rünger die Satzungsempfehlung für Transparenz und Informationsfreiheit in den Kommunen von Nordrhein-Westfalen als gutes Beispiel einer bürgerfreundlichen Transparenzsatzung ein. Hier könnten die Bürger besser erkennen, welche konkreten Bereiche/Informationen transparent dargelegt und abgerufen werden können. Die Bürger hätten somit eine bessere Rechtsanspruchsklärung. Die Verwaltung hatte sich jedoch gegen diese Mustersatzung entschieden, weil sie sich hier in ihrem Handeln eingeschränkt sieht. Außerdem fragt Frau Dr. Rünger, wie und ob die Nachnutzung der Informationen geregelt sei. Die Ausschussvorsitzende schlägt die Gründung einer Arbeitsgruppe mit Stadtverordneten und sachkundigen Einwohnern vor, um die Satzung rechtssicherer zu formulieren.

Mehrere Ausschussmitglieder betonen überdies die Notwendigkeit von begleitender Öffentlichkeitsarbeit mit der Einführung der Transparenzsatzung. Dies wird vom Beteiligungsrat und der Verwaltung zugesichert.

Ein weiteres Diskussionsthema ist die Notwendigkeit einer Liste möglicher abrufbarer Informationen in der Satzung vs. einer offenen Formulierung. Es besteht Einigung darin, dass eine kontinuierliche Anpassung der Satzung glich sein soll.

Zudem wird noch einmal betont, dass mit der Verabschiedung einer Transparenzsatzung die Nutzung des bisher mit nur wenigen Dokumenten bestückten Open-Data-Portals gefördert werden soll.

Frau Dr. Müller der Fraktion Die Linke schlägt die folgende Ergänzung der Beschlussvorlage ein: Zwei Jahre nach Inkrafttreten soll die Transparenzsatzung evaluiert werden. Dagegen erhebt sich kein Widerspruch.

 

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Der Ausschuss für Partizipation, Transparenz und Digitalisierung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

Satzung für Transparenz und Informationsfreiheit der Landeshauptstadt Potsdam (Open-Government-Data) gemäß Anlage

 

Ergänzung: Es wird eine Evaluation zwei Jahre nach Inkrafttreten der Transparenzsatzung vereinbart.

 

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Abstimmungsergebnis: Die Beschlussvorlage wird mit der o.g. Ergänzung  

 

einstimmig angenommen.

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Anlagen zur Vorlage