08.09.2021 - 4.2 Anlagerichtlinie für Finanzanlagen der Landesha...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ausschussvorsitzende eröffnet den Tagesordnungspunkt und erteilt Herrn Liese (Fachbereich 11 Rechnungswesen und Steuern) das Wort. Herr Liese stellt in einer Präsentation die Anlagerichtlinien für Finanzanlagen vor.

 

Frau Rünger hinterfragt, wie der dringende Handlungsbedarf nun aus dieser Richtlinie aussehe.

Herr Dörschel äert, dass die Anlagerichtlinie insofern zu begrüßen sei, da dies von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurde. Herr Dörschel fragt, warum kurzfristige, liquide Mittel aus der Richtlinie ausgenommen wurden.

Herr Exner antwortet auf Herrn Dörschel, dass es eher um Mittel gehen soll, die bilanziell gesondert erfasst werden müssten. Es sei vor dem Beschluss darauf hingewiesen worden, dass kurzfristige, liquide Mittel aus der Richtlinie ausgenommen seien. Die Kurzfristigkeit könne sich auch über einen Zeitraum von zwei Jahren strecken. Herr Liese ergänzt, dass die vom Land aufgehobene Regelung durch eine Dienstanweisung vom Oberbürgermeister in Absprache mit dem Rechnungsprüfungsamt ersetzt werden müsse. Die vorgestellte Anlagerichtlinie sei nur eine Rahmenrichtlinie.

 

Frau Dr. Günther sieht in der Richtlinie nur Ausschlusskriterien bei der Auswahl der Finanzanlagen. Es fehle zum Beispiel ein Kriterium für die soziale Gerechtigkeit. Herr Liese antwortet, dass ein Kriterium messbar und prüfbar sein muss und hinterfragt, wie soziale Gerechtigkeit bei Finanzanlagen gemessen werden könnten. Allerdings stelle sich die Frage nach der Erfüllung der ESG-Kriterien (Environment-Social-Governance) im Moment noch nicht. Im Rahmen der Haushaltsaufstellung für die Erfüllung der Kriterien aufgezeigt werden.

 

Herr Said hinterfragt die Sinnhaftigkeit der Anlagerichtlinie. Eine vierte Säule der Nachhaltigkeit sei nicht sinnvoll. Herr Said fragt, welchen Erfolg andere Städte bei der Nachhaltigkeit der Finanzanlagen hätten.

 

Herr Dörschel fragt, warum keine Grenzen definiert wurden und wann eine Anlage unter der Anlagenrichtlinie beurteilt werden müsse. Herr Exner antwortet, dass die Richtlinie eine Orientierung für das schnell lebige Geschäft sei. Es sei entscheident, dass Negativzinsen nach bestimmten Wettbewerbsverfahren vermieden werden sollen. Herr Liese fügt hinzu, dass die Grundsätze der Nachhaltigkeit auch für das kurfristige Geschäft gelten. Außerdem sei die Rendite nach einer Nachhaltigkeitsprüfung der Anlagen nicht unbedingt schlechter als die langfristigen Anlagen anderer Städte.

 

Herr Sperfeld fragt, inwiefern es mit der Richtlinie möglich sei, Einfluss auf die Anlagenprozesse in den kommunalen Unternehmen zu nehmen. Herr Bauer äert, dass nicht nachhaltige Investitionen von den Banken mittlerweile als risikohafter als nachhaltige Investitionen angesehen werden.

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die Vorlage zur Abstimmung und schließt nach der Abstimmung den Tagesordnungspunkt.

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Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung

wie folgt zu beschließen:


Anlagerichtlinie für Finanzanlagen der Landeshauptstadt Potsdam

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

5

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

3

 

Der Ausschuss für Finanzen stimmt mehrheitlich für die Vorlage DS 21/SVV/0804.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?TOLFDNR=141309&selfaction=print