08.09.2021 - 4.6 Förderung von Stecker-Solar Anlagen - so genann...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.6
- Zusätze:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Gremium:
- Ausschuss für Finanzen
- Datum:
- Mi., 08.09.2021
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Ausschussvorsitzende eröffnet den Tagesordnungspunkt und erteilt Herrn Schmäh (Fachbereich 45) das Wort.
Herr Schmäh erläutert, dass seitens der Verwaltung der Antrag befürwortet wird. Andere Städte hätten ein Haushaltsbudget von einer Million Euro für solche Umweltmaßnahmen. Der LHP stehen allerdings nur 50 Tausend Euro für Klimamaßnahmen insgesamt. Eine Prüfung und Berichterstattung benötige allerdings noch etwas Zeit.
Herr Dörschel äußert, dass es für Stecker-Solar Anlagen im Moment keine Bundesförderung gibt.
Herr Dr. Wegewitz lässt sich von Herrn Schmäh bestätigen, dass eine Berichterstattung in der Dezember-Sitzung der Stadtverordnetenversammlung schwierig sei. Das Ergebnis aus dieser Konversation ist geänderter Antrag mit einer Terminänderung von Dezember 2021 nach Frühjahr 2022. Ebenso soll die Berichterstattung im Ausschuss für Finanzen und im Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität anstelle in der Stadtverordnetenversammlung erfolgen.
Der Ausschussvorsitzende stellt den geänderten Antrag zur Abstimmung und schließt anschließend den Tagesordnungsordnungspunkt.
Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, prüfen zu lassen, wie die Anschaffung von Stecker-Solar-Geräten, sogenannte “Balkonkraftwerken”, durch Privathaushalte gefördert werden kann - ja nach Möglichkeit durch eine städtische Förderung bis zu einem bestimmten Limit oder durch Förderung des Bundes.
Der Stadtverordnetenversammlung ist im Dezember 2021 Dem Ausschuss für Finanzen sowie dem Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität ist im Frühjahr 2022 Bericht zu erstatten.