08.09.2021 - 4.9 Kosten einer einheitlichen Kitaelternbeitragsor...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Der Ausschussvorsitzende eröffnet den Tagesordnungspunkt und erteilt Herrn Witzsche (Kita-Elternbeirat) das Wort. Die Stellungnahme des Kita-Elternbeirat ist in den Anlagen wiederzufinden.

 

Herr Exner äert, dass das Leitbild des Landes eine trägerbezogene Ermittlung der Elternbeiträge sei. Ebenso sage das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, wenn eine Einheitlichkeit der Elternbeitragsordnungen hergestellt werden soll, dann müsse die billigste Elternbeitragsordnung herangezogen werden. Herr Exner ergänzt, dass die Variantenberechnung sehr vergleichbar und die billigste Elternbeitragsordnung nicht sachgerecht sei, da dieser Träger vermutlich einen alten Mietvertrag habe oder nicht saniert worden sei. Bei einer Variantenauswahl sei zu beachten, dass jegliche Änderung für die LHP erhebliche Auswirkungen haben kann.

 

Herr Dörschel äert, dass die rechtliche Bewertung jeder Variante fehle und er mehr Rechtssicherheit von der Vorlage erwarte. Herr Dr. Wegewitz äert, dass es aufgrund der Entwicklung und der schwierigen jurisitischen Lage des Kita-Gesetzes keine Sicherheit geben werde.

 

Herr Pfeiffer (Fachbereich 23) stimmt Herrn Dörschel zu, dass die Rechtslage schwierig sei.

 

Herr Dr. Bauer äert, dass die Elternbeitragsordnungen der künftigen kommunalen Kitas als freiwillige Orientierung für die anderen Tger gelten könne.

 

Herr Henkelmann (Fachbereich 23) antwortet auf die Nachfrage von Herrn Dr. Bauer, dass die fünf Varianten aus einem von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Prüfauftrag resultieren.

 

Herr Henkelmann, Herr Dr. Wegewitz und Herrrschel sehen die Variante 1 als die am ehesten rechtssichere Variante an.

 

Der Ausschussvorsitzende äert die zur Kenntnisnahme der Mitteilungsvorlage durch den Ausschuss für Finanzen und schließt den Tagesordnungspunkt.

Reduzieren

Der Ausschuss für Finanzen nimmt zur Kenntnis:

 

Per Beschluss vom 04.11.2020 (DS Nr.: 20/SVV/0946) wurde der Oberbürgermeister beauftragt, fünf Varianten „glicher Elternbeitragssätze“, das daraus resultierende Elternbeitragsaufkommen sowie die entsprechenden Differenzen (u. a. zur Empfehlung des Jahres 2018) zu berechnen.

 

  1. Ausgangslage:

Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 27.06.2018 zur DS Nr. 18/SVV/0396 erließ die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) eine Empfehlung für eine Elternbeitragsordnung für die Inanspruchnahme von Kindertagesstätten in der Landeshauptstadt Potsdam. Diese Empfehlung stellt eine Richtschnur dar, an welcher sich die stadtweit gemäß Bedarfsplanung agierenden Träger orientieren konnten.

 

Nach dem Gesetz und der daraus folgenden schriftlichen Positionierung des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS) hat die Kalkulation und die daraus resultierende EBO trägerbezogen zu erfolgen. Einheitliche durchschnittliche Elternbeiträge sind nach Auffassung des Ministeriums nur dann zulässig sind, sofern diese sich am niedrigsten trägerbezogenen Höchstelternbeitrag orientieren würden. Diese Positionierung führte in der Folge dazu, dass Potsdam von der bislang getragenen Praxis stadtweit einheitlicher Elternbeiträge, deren Anwendung gelebte Praxis im gesamten Land Brandenburg war, abweichen muss. Darüber wurden sowohl der Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 28.05.2020 als auch der Hauptausschuss in seiner Sitzung am 10.06.2020 informiert. Aufgrund der Positionierung des MBJS, musste die LHP nunmehr erneut Einvernehmen zu nun trägerbezogenen Elternbeitragsordnungen einholen / herstellen.  Per 28.09.2020 wurden die Trägervertreter schriftlich dahingehend darüber informiert.

 

In der Folge stellte sich somit eine Situation verschiedener Kita-Elternbeitragstabellen in der Landeshauptstadt Potsdam entsprechend des jeweiligen Trägers ein. Dadurch weichen die Höchstbeiträge je nach Betreuungsform zwischen 154 € und 223 € voneinander ab.

 

  1. Prüfung – Prämissen, Varianten, Ergebnisse

 

Grundlage für die beauftragte Variantenbetrachtung ist die Bereitstellung von für die Simulationsberechnung notwendigen Daten der einzelnen Träger von Kindertagesstätten in der Landeshauptstadt Potsdam.

 

Eine entsprechende Abfrage von Kalkulationen, individuellen Beitragstabellen bzw. Höchstelternbeiträgen erfolgte daraufhin. Die im ersten Quartal 2021 eingegangenen Zuarbeiten der erbetenen Datengrundlagen ermöglichte zunächst nur eine valide Ermittlung der Variante 2. Insofern verzögerte sich eine Gesamtbetrachtung aller Varianten. Seit Beginn des 2. Quartals 2021 liegen nunmehr ausreichend Daten vor, um zusätzlich zur Variante 2 valide Simulationen / Berechnungen zu den Varianten 1, 3, 4 und 5 durchzuführen.

 

 

Prämissen

 

Als Prämisse für die Simulationsberechnungen der Varianten dienen von den Trägern gelieferte IST-Elterneinkommen im Winter 2019/2020. Die entsprechende Verteilung auf Betreuungsformen und -zeiten sowie die bekannten Geschwisterrabatte wurden für die im weiteren Schritt notwendige Hochskalierung der verwendbaren 12.196 Datensätze auf die für 2021 geplante Kinderanzahl (17.949 inkl. Tagespflege usw.) berücksichtigt.

 

Als eine weitere Prämisse werden die höchsten Beitragswerte der einzelnen Träger herangezogen, die im Zusammenhang mit dem neu hergestellten Einvernehmen von den Trägern übermittelt wurden. Die auf ihre Umlagefähigkeit hin bereinigten Platzkosten sind dabei die trägerbezogenen Höchstpreise, welche in den einzelnen Beitragstabellen sodann linear ab gestaffelt werden.


Für Fälle, in denen von Trägern kein neues Einvernehmen beantragt wurde und in denen diese Träger somit noch die Elternbeitragsordnung der LHP 2018 anwenden, erfolgte eine Abfrage zur jeweiligen Höhe und Kalkulation der Platzkosten. Für die restlichen Träger, die keine Daten zur Verfügung gestellt hatten, waren die Beiträge der von der LHP für die Elternbeitragsordnung 2018 ausgegebenen Empfehlung die Grundlage weiterer Berechnungen.

 

Die Berechnungen betrachten ausschließlich eine ganzjährig (Haushaltsjahr) gleichbleibende Kinderzahl ohne weitere Anpassungen.

 

Um bezogen auf die Systematik der Simulationsberechnungen eine Vergleichsgrundlage zu erhalten, erfolgte zunächst die Berechnung einer Variante 0 auf Basis der für 2021 geplanten Kinderzahl und der Beitragstabelle der Empfehlung der Landeshauptstadt Potsdam aus dem Jahr 2018. Hierfür wurde ein Elternbeitragsaufkommen i. H. v. 13,50 Mio. errechnet, dass sich wiederum aus den Summen für die Betreuungsformen Krippe, Kindergarten und Hort einerseits und den verschiedenen Betreuungszeiten (für Krippe und KiGa bis 6 h/d, von 6 – 8 h/d und über 8h/d, für Hort bis 4 h/d, von 4 – 6 h/d und über 6 h/d) ergäbe.

 

Im Folgenden wird das Prüfergebnis zum Beschluss DS Nr. 20/SVV/0946 inkl. Simulationsrechnungen sowie eine Einschätzung von Chancen und Risiken dargestellt. Eine tabellarische Zusammenfassung der Ergebnisse ist der Seite 11 zu entnehmen.

 

Variante 1: Trägerbezogene Elternbeitragsordnungen nach § 17 KitaG

 

-          Betrachtet werden sollte im Rahmen dieser Variante das jährliche Elternbeitragsaufkommen im Falle von trägerbezogenen Elternbeitragsordnungen entsprechend den rechtlichen Vorgaben nach § 17 KitaG.

-          Die Berechnung des Elternbeitragsaufkommens dieser Variante erfolgte durch Zuordnung der erhobenen Elterneinkommen 2019 (hochskaliert auf geplante Kinderanzahl 2021) zu dem jeweils passenden Einkommenscluster der jeweiligen trägerspezifischen Beitragstabelle

-          Bei nicht neu hergestellten Einvernehmen wurde aus den nach Abfrage gemeldeten Höchstbeiträgen eine trägerspezifische Beitragstabelle erstellt und zur Berechnung herangezogen (zumeist ausschließliche Meldung der Höchstbeiträge der Träger)

-          Sofern weder neues Einvernehmen hergestellt wurde, noch Zuarbeiten seitens der Träger erfolgt sind, erfolgte die Berechnung auf Basis der Empfehlung zur Elternbeitragsordnung der Landeshauptstadt Potsdam 2018 (bei 20% der Träger/Einrichtungen so erfolgt)

 

-          Simuliertes Elternbeitragsvolumen:   14,27 Mio.

-          Delta zu Variante 0:                             + 0,78 Mio.

 

-          Verglichen mit der Simulation der reinen Anwendung der Elternbeitragsordnung 2018 ist ein Mehrertrag i. H. v. 0,78 Mio. € bei Anwendung von trägerbezogenen Elternbeitragsordnungen prognostizierbar

-          Die trägerbezogenen Höchstbeiträge, die Staffelung, die Anzahl der Stufen sowie das dem Höchstbeitrag zuzurechnende Elterneinkommen weichen dabei im Status quo aufgrund der gem. §16 (3) KitaG bestehenden Entscheidungsbefugnis der Träger stark voneinander ab

 Höchstbeiträge

Krippe

Kiga

Hort

 trägerspez. EBO

kurz

mittel

lang

kurz

mittel

lang

kurz

mittel

lang

Empfehlung LHP (08/2018)

271 €

285 €

298 €

222 €

235 €

247 €

171 €

192 €

202 €

Höchstbetrag Max

380 €

407 €

451 €

361 €

406 €

451 €

322 €

358 €

392 €

Höchstbetrag Min

210 €

236 €

262 €

185 €

208 €

231 €

135 €

152 €

169 €

Differenz Max.- Min. absolut

170 €

171 €

189 €

176 €

198 €

220 €

187 €

206 €

223 €

 

 

-          Bei finaler Umsetzung der trägerbezogenen Betrachtung würden im Ergebnis nahezu 48 verschiedene Elternbeitragsordnungen stadtweit Anwendung finden. 

-          Zu erwarten ist, dass diese Variante zur aktuellen Rechtskonformität unter Einhaltung der Grundsätze der Höhe und Staffelung der Elternbeiträge führt

-          Ausgangspunkt für die Festlegung von Elternbeiträgen ist die Ermittlung der Betriebskosten, die durch die Kindertagesbetreuung in den Kindertagesbetreuungseinrichtungen entstehen. Diese beitragsfähigen betriebsbedingten Kosten sind standortbezogen unterschiedlich. Die Besonderheiten der Standorte würden Eltern ungleich belasten, auch wenn sich ggf. die fachinhaltlichen Angebote / Rahmenbedingungen nicht unterscheiden. Fraglich bleibt folgend die Belastungsgerechtigkeit (Höchstwerte bereits jetzt teilweise über 200 € pro Monat und Kind voneinander abweichend)

-          Diese Variante würde zu einem geringeren Zuschussbedarf der LHP von rund 0,78 Mio. € führen

 

 

(+)

-          Beiträge entsprechend den Vorgaben des §17 KitaG

-          Positive Entwicklung der Ertragslage = Rückgang Zuschussbedarf der LHP

(-)

-          ggf. 48 verschiedene Elternbeitragsordnungen (teilw. Über 200 € abweichend)

-          fragliche Belastungsgerechtigkeit, da standortbezogene Besonderheiten zu abweichenden Höchstbeiträgen führen = ungleiche Belastung der Eltern

 

Variante 2: Einheitliche Elternbeitragsordnung auf Basis der niedrigsten trägerbezogenen Höchstbeiträge

 

-          Betrachtet werden sollte in dieser Variante das jährliche Elternbeitragsaufkommen im Falle einer einheitlichen Elternbeitragsordnung im Rahmen des nach Rechtsauffassung des MBJS Zulässigen (Orientierung am niedrigsten der trägerbezogenen Höchstbeiträge der Landeshauptstadt Potsdam).

-          Zur Berechnung erfolgte Extraktion der neun niedrigsten Höchstwerte derjenigen Träger, deren Platzkosten unter der Empfehlung 2018 lagen, jeweils getrennt für die Betreuungsformen Krippe, Kindergarten und Hort. Ebenso wurden die Betreuungszeiträume getrennt betrachtet.

-          Anzuführen ist, dass in einigen Fällen der niedrigste trägerbezogene Wert aufgrund von bestehenden Mietverträgen sehr gering ist, da hierbei noch alte und aktuell marktunübliche Konditionen zwischen 3 und 4 Euro pro Quadratmeter vereinbart wurden. Somit wird in einzelnen Betreuungs- und Zeitformen ein Höchstwert für alle Kinder angesetzt, welcher nur für eine einstellige Anzahl von Kinder lt. Stichtagsmeldungen ermittelt wurde.

 

Die Höchstbeiträge stellen sich dabei wie folgt dar:

 

 

Krippe

Kiga

Hort

 

kurz

mittel

lang

kurz

mittel

lang

kurz

mittel

lang

Variante 2

210 €

236 €

262 €

185 €

208 €

231 €

135 €

152 €

169 €

EBO 2018

271 €

285 €

298 €

222 €

235 €

247 €

171 €

192 €

202 €

 

 

-          Basierend auf diesen geringsten Höchstwerten wurde eine entsprechende Beitragstabelle erstellt

-          Zur Ermittlung des Elternbeitragsaufkommens wurden die Elterneinkommen den Einkommensclustern der Beitragstabelle zugeordnet

-          Da die der Beitragstabelle zugrundeliegenden Parameter Einfluss auf das Beitragsvolumen haben, erfolgte zur Variante 2 die Berechnung von zwei „Untervarianten“. Bei Variante 2.1 wurden die landesseitigen Empfehlungen vom 17.12.2019 für eine Elternbeitragsordnung zugrunde gelegt. Variante 2.2 orientiert sich an den Parametern der Empfehlung der Landeshauptstadt Potsdam 2018.

 

Variante 2.1 – landesseitige Empfehlung:

 

  • Beitragsfreigrenze 20.000,00 €/Jahr (Bruttojahreseinkommen abzüglich 25 % 1)
  • Beitragsdeckelung 70.000,00 €/Jahr (Bruttojahreseinkommen abzüglich 25 %)
  • Mindestkostenbeitrag 20,00 €/Monat pro Kind für alle Beitragsformen und -zeiten
  • Linearer Verlauf der Beitragsstaffel
  • drei Betreuungsstufen (Krippe und Kita bis 6 h/Tag, von 6 – 8 h/Tag, über 8 h/d, Hort bis 4 h/Tag, 4 – 6 h/Tag, über 6 h/Tag)

 

  • simuliertes Elternbeitragsaufkommen:  14,55 Mio.
  • Delta zu Variante 0:     + 1,06 Mio.

 

1)       Von den zur Verfügung gestellten Bruttoeinkommen wurde vereinfachend für die Sozialversicherungslast pauschal 25% abgezogen. Dies entspricht dem Vorschlag des MBJS in der LandesEBO. Da Beamte in ihrer Beschäftigung als Beamte versicherungsfrei in der Kranken-, Pflege-, Arbeitslosenversicherung sind sowie Beitragsfreiheit bei der Rentenversicherung besteht, empfiehlt das Ministerium hier lediglich einen Abzug von 10%. Da der LHP diese Informationen im Rahmen einer Ermittlung einer Elternbeitragstabelle nicht vorliegen, wurde hier der 25%-Abzug für alle Einkommensdaten angesetzt. (vgl. Entwurf von Empfehlungen vom 17.12.2019 S. 48)

 

Bei Orientierung an den Landesempfehlungen für eine Kitaelternbeitragsordnung ist im Ergebnis der Simulation verglichen mit der Elternbeitragsordnung des Jahres 2018 mit einem um 1,06 Mio€/Jahr erhöhten Beitragsaufkommen zu rechnen. Unter Berücksichtigung der aufgrund von gestiegenen Kinderzahlen und Inflationsanpassungen erhöhten Kosten eine aus Haushaltssicht zu begrüßende Anpassung.

 

Das höhere Beitragsaufkommen ist dadurch erklärbar, dass durch die Absenkung der Beitragsdeckelung bereits ab einem geringeren Einkommen der neue, geringere Höchstbeitrag anfällt.

 

Variante 2.2 – Empfehlung auf der Basis der Elternbeitragsordnung LHP 2018

 

  • Beitragsfreigrenze 22.000,99 €/a (Bruttojahreseinkommen abzügl. 25 %)
  • Beitragsdeckelung 92.000,99 €/a (Bruttojahreseinkommen abzügl. 25 %)
  • Mindestkostenbeitrag doppelte häusliche Ersparnis (Krippe: 28€/38€/40€ - KiGa: 28€/38€/38€ - Hort: 16€/24€/32€ - monatliche Beiträge jeweils für 1 Kind)
  • Linearer Verlauf der Beitragsstaffel
  • drei Betreuungsstufen (Krippe und KiGa bis 6 h/d, von 6 – 8 h/d, über 8 h/d, Hort bis 4 h/d, 4 – 6 h/d, über 6 h/d)

 

  • simuliertes Elternbeitragsaufkommen: 11,70 Mio.
  • Delta zu Variante 0:    - 1,80 Mio.

 

Variante 2.2 – Empfehlung auf der Basis der Elternbeitragsordnung LHP 2018

 

  • Beitragsfreigrenze 22.000,99 €/Jahr (Bruttojahreseinkommen abzügl. 25 %)
  • Beitragsdeckelung 92.000,99 €/Jahr (Bruttojahreseinkommen abzügl. 25 %)
  • Mindestkostenbeitrag doppelte häusliche Ersparnis (Krippe: 28€/38€/40€ - Kita: 28€/38€/38€ - Hort: 16€/24€/32€ - monatliche Beiträge jeweils für 1 Kind)
  • Linearer Verlauf der Beitragsstaffel
  • drei Betreuungsstufen (Krippe und Kita bis 6 h/Tag, von 6 – 8 h/Tag, über 8 h/Tag, Hort bis 4 h/Tag, 4 – 6 h/Tag, über 6 h/Tag)

 

  • simuliertes Elternbeitragsaufkommen: 11,70 Mio.
  • Delta zu Variante 0:    - 1,80 Mio.

 

Bei Orientierung an den Parametern der Empfehlung der Landeshauptstadt Potsdam aus dem Jahr 2018 ist im Ergebnis der Simulation verglichen mit dem Aufkommen bei reiner Anwendung der Beitragsordnung 2018 mit einem um 1,80 Mio. €/Jahr geringeren Beitragsaufkommen zu rechnen. Da der Zuschussbedarf in der Kindertagesbetreuung über eine Defizitfinanzierung ermittelt wird, müssen Mindereinnahmen bei den Elternbeiträgen über einen erhöhten Zuschuss der LHP ausgeglichen werden. Mit Blick auf die genannten, in den vergangenen Jahren gestiegenen Zuschussbedarfe der Landeshauptstadt Potsdam würde dies eine weitere Ergebnisverschlechterung bedeuten.

 

-          Die grundsätzlichen Vorteile der Variante 2 liegen vor allem in dem Angebot an die Träger von Kindertageseinrichtungen von stadtweit einheitlichen Kita-Elternbeiträgen sowie in der daraus resultierenden Belastungsgerechtigkeit. Darüber hinaus ist der administrative Aufwand sowohl auf der Seite der Träger als auch innerhalb der Verwaltung der LHP als überschaubar einzuschätzen

-          Nicht zuletzt ist bei Umsetzung der Variante 2.1 aus aktueller Sicht Rechtssicherheit gegeben, da sich hierbei an den Empfehlungen des Landes Brandenburg sowie an den geringsten trägerbezogenen Höchstbeiträgen orientiert würde. So wird bereits im Rahmen der jüngsten Einvernehmensanträge von Trägern deutlich, dass große Teile an die Landesempfehlungen angelehnt sind

 

 

 

 

 

 

 

(+)

-          2.1

  • Angebot stadtweit einheitlicher Elternbeiträge
  • Rechtssicherheit aus aktueller Sicht gegeben
  • Übernahme der Landesempfehlung
  • Positive Effekte auf den städtischen Haushalt

(-)

-          2.1

  • geringste Höchstbeiträge (u. a. aufgrund realitätsferner Mieten so gering) werden Maßstab für gesamte Beitragsordnung = Ausnahmefälle bestimmen somit den Maßstab

-          2.2

  • Angebot stadtweit einheitlicher Elternbeiträge
  • Rechtssicherheit aus aktueller Sicht gegeben

-          2.2

  • geringste Höchstbeiträge (u. a. aufgrund realitätsferner Mieten so gering) werden Maßstab für gesamte Beitragsordnung = Ausnahmefälle bestimmen somit den Maßstab
  • negative Entwicklung des Beitragsaufkommens = Vergrößerung Zuschussbedarf der Landeshauptstadt Potsdam

 

 

Variante 3: Einheitliche Elternbeitragsordnung, bei der jeder Träger die Beitragstabelle nur bis zu seinem jeweiligen individuellen Höchstbeitrag anwendet

 

-          Betrachtet werden sollte im Rahmen dieser Variante das jährliche Elternbeitragsaufkommen im Falle einer einheitlichen Elternbeitragsordnung, bei der jeder Träger die Elternbeitragstabelle nur soweit anwendet, wie sein Höchstbeitrag reicht. Grundlage dazu sollte die Empfehlung der Landeshauptstadt Potsdam 2018 sein

-          Zur Berechnung wurde dabei die Elternbeitragstabelle 2018 der Landeshauptstadt Potsdam für Träger, deren Höchstbeiträge unter der jener Tabelle liegen in der jeweiligen Betreuungs- und Zeitform nur soweit angewendet, wie sein individueller Höchstbeitrag in allen neun Betreuungsformen liegt. Für Träger, deren Höchstbeitrag über den Empfehlungen der Landeshauptstadt Potsdam von 2018 liegt, wurde die Tabelle entsprechend komplett angewandt

-          Die Höchstbeiträge wurden wiederum aus den hergestellten Einvernehmen zu trägerbezogenen Elternbeitragsordnungen, Zuarbeiten der Träger oder bei nicht Vorliegen von Daten aus der Beitragsordnung 2018 gefiltert

-          Zur Simulation des Beitragsaufkommens wurden die Elterneinkommen sodann trägerbezogen den Einkommensclustern der Beitragstabelle (je nach Träger ggf. gekappt) zugeordnet

 

-          Simuliertes Elternbeitragsvolumen: 13,49 Mio.

-          Delta zu Variante 0:                            - 0,01 Mio.

 

Verglichen mit der Anwendung der kompletten Anwendung der Elternbeitragsordnung 2018 ist bei entsprechender trägerbezogener Kappung ein Rückgang im Elternbeitragsaufkommen i. H. v. lediglich 0,01 Mio. €/a zu verzeichnen.

Gründe für den geringen Rückgang sind, dass zum einen bei lediglich 10-20 % der Träger (je nach Betreuungs- und Zeitform) eine Kappung erfolgt und um anderen, dass der Anteil der Elterneinkommen in den von der Kappung betroffenen Einkommensclustern bei den Trägern sehr gering ist.

 

-          Auch bei dieser Variante wiederum wären kritisch zu bewertende stadtweit abweichende Höchstbeiträge die Folge, da die jeweiligen Träger die Beitragstabelle jeweils abweichend anwenden. Darüber hinaus wären Probleme zu erwarten, die eine weitere soziale Gerechtigkeit in Frage stellen. Hat ein Träger beispielsweise durch geringe Mietkosten geringe Platzkosten und damit einen sehr geringen Höchstbetrag in einer Betreuungsform- und -umfang, müssten Eltern in diesem Fall ggf. bereits ab einem mittleren Jahresnettoeinkommen den Höchstbeitrag zahlen. Auch ist abzusehen, dass Träger, zwar wie bisher neun verschiedene hohe Höchstbeiträge in den Betreuungsformen haben, diese aber ggf. in unterschiedlichen Einkommensclustern liegen könnten.

-          Trägerseitig ist dabei mit erhöhtem Aufwand zu rechnen, da fortlaufend Abgleiche mit den eigenen Höchstbeiträgen erforderlich sind.

 

(+)

 

-          erwartet nahezu gleichbleibendes Beitragsaufkommen

-          Kappung nur bei ca. 10-20 % der Träger

(-)

 

-          aktuell für ca. 20 % der Träger abweichende Beitragstabellen (wenn auch mit gleicher Struktur, die dann gekappt werden)

-          fragliche Belastungsgerechtigkeit

-          fragliche Rechtssicherheit von Beitragsordnungen mit abweichender Stufenanzahl in den neun den Betreuungs- und Zeitformen

 

 

 

Variante 4: Trägerbezogene Elternbeitragsordnungen ohne Grundstücks- und Gebäudekosten

 

-          Betrachtet werden sollte im Rahmen dieser Variante das jährliche Elternbeitragsaufkommen im Falle von trägerbezogenen Elternbeitragsordnungen, bei denen Gebäude- und Grundstückskosten nicht Bestandteile der auf die Elternbeiträge umzulegenden Betriebskosten sind

-          Aufgrund strukturell abweichender Darstellungsformen im Rahmen dem neu hergestellten Einvernehmen zu trägerspezifischen Elternbeitragsordnungen sowie in Teilen keine vorliegenden Informationen zu trägerbezogenen Grundstücks- und Gebäudekosten (bei Zuarbeit der ausschließlichen Höchstbeiträge oder bei Träger gänzlich ohne Zuarbeit) konnte ein trägerspezifischer Abzug der Grundstücks- und Gebäudekosten und damit eine Simulation nach dem bisherigen Muster nicht erfolgen

-          Zur Darstellung erwartbarer Entwicklungen erfolgte jedoch die Analyse von 8 Betreuungsformen verschiedener Träger, bei denen ein Abzug der genannten Kosten möglich war hinsichtlich der Auswirkungen des Abzugs auf den entsprechenden Höchstbeitrag

-          Im Mittelwert der 8 analysierten Datensätze (repräsentieren ca. 4.000 Krippen-, Kindergarten- und Hortplätze) ließ sich nach Abzug der Grundstücks- und Gebäudekosten ein Rückgang des Höchstbeitrages um ca. 40% feststellen

-          In Ermangelung anderweitiger Datengrundlagen erfolgte zur Ermittlung des Elternbeitragsaufkommens sodann eine pauschale Reduzierung aller Höchstwerte der trägerbezogenen Elternbeitragsordnungen (Variante 1) um den ermittelten Mittelwert sowie eine Simulation mit den neu generieten trägerspezifischen Beitragstabellen (mit um 40% geringeren Höchstbeiträgen) und den Elterneinkommen.

 

-          Simuliertes Elternbeitragsvolumen: 10,55 Mio.

-          Delta zu Variante 0:                        - 2,95 Mio.

 

Bei Anwendung des dargelegten Vorgehens zur Kürzung der Grundstücks- und Gebäudekosten ist im Vergleich zur Elternbeitragsordnung der Landeshauptstadt Potsdam 2018 mit einem Rückgang des Elternbeitragsaufkommens i. H. v. 2,95 Mio. €/Jahr zu rechnen. Auch wenn die Werteermittlung hierbei aufgrund der vorliegenden Datenbasis methodisch von den übrigen Varianten abweicht, ist die Tendenz und auch die Größenordnung der Reduzierung der Höchstwerte und damit auch des Beitragsaufkommens so als absehbar einzuschätzen.

 

-          Die Kosten für das Grundstück und Gebäude und die grundstücksbezogenen Betriebskosten (§ 16 Abs. 3 S. 1 KitaG) eines freien Trägers, dessen Einrichtung im Kita-Bedarfsplan ausgewiesen ist (§ 12 Abs. 3 S. 2 KitaG), sind nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (Az. OVG 6 B 6.18 vom 24.09.2019) grundsätzlich elternbeitragsfähig und daher in die Kalkulation der Elternbeiträge aufzunehmen. Somit entspricht diese Variante nicht der aktuell vorherrschenden Rechtsauffassung, was zusätzlich von Seiten des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport mit Schreiben vom 20.05.2019 bestätigt wurde

-          Die Variante würde wiederrum zu nahezu 48 trägerspezifischen Beitragsordnungen sowie zu einem starken Rückgang des Beitragsaufkommens und damit zu einem starken Anstieg des notwendigen städtischen Zuschusses führen

-          Die Umsetzung dieser Variante liegt dabei im Interesse des Kreiskitaelternbeirates

 

 

(+)

 

-          abweichende Grundstücks- und Gebäudekosten haben keinen Einfluss auf Höchstbeiträge Abweichungen in Höchstbeiträgen sodann ggf. nur noch konzeptbedingt begründet

 

 

(-)

 

-          Variante entspricht nicht der herrschenden Rechtsauffassung

-          starker Rückgang des Beitragsaufkommens mit entsprechenden Auswirkungen auf den städtischen Haushalt

-          fragliche Belastungsgerechtigkeit, ggf. 48 verschiedene Elternbeitragsordnungen

 

 

 

Variante 5: Einheitliche Elternbeitragsordnung, die nicht für die im Höchstbetrag stark nach unten abweichenden Träger Anwendung findet (diese mit eigener Beitragsordnung)

 

-          Berechnet werden sollte im Rahmen dieser Variante das jährliche Elternbeitragsaufkommen im Falle einer einheitlichen Elternbeitragsordnung, die nicht für die im Höchstbeitrag stark nach unten abweichenden Träger Anwendung findet, sodass nur die weit überwiegende Anzahl an Trägern einheitliche Elternbeiträge erhebt. Die im Höchstbeitrag stark nach unten abweichenden Träger wenden Elternbeitragsordnungen mit ihren jeweiligen Höchstbeiträgen entsprechend Variante 1 an

-          Mit Blick auf die unbestimmten Formulierungen wie im Höchstbeitrag „stark“ nach unten abweichende Träger oder die „weit überwiegende Anzahl von Trägern“ sowie zur Ermittlung einer einheitlichen Simulationsbasis wurde sich darauf verständigt, in jeder Betreuungs- und Zeitform die jeweils drei geringsten Höchstbeiträge herauszufiltern

-          Somit bilden die neun jeweils viertgeringsten Höchstbeiträge die Grundlage für die Erstellung der einheitlichen Elternbeitragsordnung

Diese Höchstbeiträge stellen sich dabei wie folgt dar:

 

 

Krippe

Kita

Hort

 

kurz

mittel

lang

kurz

mittel

lang

kurz

mittel

lang

Variante 5

249 €

275 €

306 €

214 €

235 €

262 €

171 €

179 €

237 €

EBO 2018

271 €

285 €

298 €

222 €

235 €

247 €

171 €

192 €

202 €

 

-          Die dargestellten Höchstbeiträge mit der dazugehörigen Beitragstabelle bilden sodann die Grundlage für die Simulation des Elternbeitragsaufkommens (Zuordnung der Elterneinkommen 2019 zu den jeweiligen Clustern der Beitragstabelle)

-          Die übrigen Träger mit den drei geringsten Höchstbeiträgen wurden entsprechend mit den jeweiligen individuellen trägerbezogenen Beitragstabellen in die Simulation einbezogen

-          Da die der Beitragstabelle zugrundeliegenden Parameter Einfluss auf das Beitragsvolumen haben, erfolgte zur Variante 5 die Berechnung von zwei „Untervarianten“. Bei Variante 5.1 wurden die landesseitigen Empfehlungen vom 17.12.2019 für eine Elternbeitragsordnung zugrunde gelegt. Variante 5.2 orientiert sich an den Parametern der Empfehlung der Landeshauptstadt Potsdam 2018 (analog Variante 2)

 

 

Variante 5.1 – landesseitige Empfehlung:

 

  • Beitragsfreigrenze 20.000,00 €/Jahr (Bruttojahreseinkommen abzüglich 25 % 1)
  • Beitragsdeckelung 70.000,00 €/Jahr (Bruttojahreseinkommen abzüglich 25 %)
  • Mindestkostenbeitrag 20,00 €/Monat pro Kind für alle Beitragsformen und -zeiten
  • Linearer Verlauf der Beitragsstaffel
  • drei Betreuungsstufen (Krippe und KiGa bis 6 h/Tag, von 6 – 8 h/Tag, über 8 h/Tag, Hort bis 4 h/Tag, 4 – 6 h/Tag, über 6 h/Tag)

 

  • simuliertes Elternbeitragsaufkommen:  16,68 Mio.
  • Delta zu Variante 0:      + 3,18 Mio.

 

2)       Von den zur Verfügung gestellten Bruttoeinkommen wurde vereinfachend für die Sozialversicherungslast pauschal 25% abgezogen. Dies entspricht dem Vorschlag des MBJS in der LandesEBO. Da Beamte idR weniger Sozialversicherungen zahlen, empfiehlt das Ministerium hier lediglich einen Abzug von 10%. Da der LHP diese Informationen im Rahmen einer Ermittlung einer Elternbeitragstabelle nicht vorliegen, wurde hier der 25%-Abzug für alle Einkommensdaten angesetzt. (vgl. Entwurf von Empfehlungen vom 17.12.2019 S. 48)

 

Bei Orientierung an den Landesempfehlungen für eine Kitaelternbeitragsordnung ist im Ergebnis der Simulation verglichen mit der Elternbeitragsordnung des Jahres 2018 mit einem um rund 3,18 Mio. €/Jahr erhöhten Beitragsaufkommen zu rechnen. Unter Berücksichtigung der aufgrund von gestiegenen Kinderzahlen und Inflationsanpassungen erhöhten Kosten eine aus Haushaltssicht zu begrüßende Anpassung.

 

Das höhere Beitragsaufkommen im Vergleich zur Variante 5.2 ist dadurch erklärbar, dass durch die Absenkung der Beitragsdeckelung bereits ab einem geringeren Einkommen der neue, geringere Höchstbeitrag anfällt. Insgesamt betrachtet, würde die Variante 5.1 zu einer Reduzierung des Zuschusses der LHP in gleicher Höhe führen, ein positiver Effekt vor dem Hintergrund erhöhter Kosten aufgrund von gestiegenen Kinderzahlen und Inflationsanpassungen.

 

 

 

Variante 5.2 – Empfehlung auf der Basis der Elternbeitragsordnung LHP 2018

 

  • Beitragsfreigrenze 22.000,99 €/a (Bruttojahreseinkommen abzüglich 25 %)
  • Beitragsdeckelung 92.000,99 €/a (Bruttojahreseinkommen abzüglich 25 %)
  • Mindestkostenbeitrag doppelte häusliche Ersparnis (Krippe: 28€/38€/40€ - Kita: 28€/38€/38€ - Hort: 16€/24€/32€ - monatliche Beiträge jeweils für 1 Kind)
  • Linearer Verlauf der Beitragsstaffel
  • drei Betreuungsstufen (Krippe und Kita bis 6 h/Tag, von 6 – 8 h/Tag, über 8 h/Tag, Hort bis 4 h/Tag, 4 – 6 h/Tag, über 6 h/Tag)

 

  • simuliertes Elternbeitragsaufkommen: 13,41 Mio.
  • Delta zu Variante 0:         - 0,09 Mio.

 

Bei Orientierung an den Parametern der Empfehlung der Landeshauptstadt Potsdam aus dem Jahr 2018 ist im Ergebnis der Simulation verglichen mit dem Aufkommen bei reiner Anwendung der Beitragsordnung 2018 mit einem um 0,09 Mio. €/Jahr geringeren Beitragsaufkommen zu rechnen.  Wodurch sich in gleichem Maße der Zuschuss der LHP erhöht.

-          Grundsätzlich ist dabei mit einem deutlich erhöhten Aufwand der Ausgestaltung der Variante zu rechnen, da z. T. nur einzelne Träger in verschiedenen Betreuungsformen- und -umfängen nach unten abweichen. Ein einzelner Träger, welcher in allen Betreuungsformen und -umfängen mit seinen trägerbezogenen Höchstbeiträgen stark nach unten abweicht, existiert nicht. Vielmehr betrifft dies aufgrund z. B. örtlicher Besonderheiten mehrere Träger, die in einzelnen Betreuungsformen und/oder -umfängen nach unten abweichen.

 

 

 

 

(+)

-          5.1

  • Vereinheitlichung der Beiträge für Großteil der Eltern
  • Rechtssicherheit aus aktueller Sicht gegeben
  • Übernahme der Landesempfehlung
  • deutlich positive Effekte auf den städtischen Haushalt

(-)

-          5.1

  • ggf. Anwendungsschwierigkeiten, da im status quo die jeweils drei geringsten Höchstbeiträge von neun verschiedenen Trägern resultieren (z. B. sofern Träger den geringsten Höchstwert nur in einer Betreuungs-/Zeitform aufweist)

-          5.2

  • Vereinheitlichung der Beiträge für Großteil der Eltern
  • Rechtssicherheit aus aktueller Sicht gegeben
  • nahezu gleichbleibendes Beitragsniveau erwartbar

-          5.2

  • ggf. Anwendungsschwierigkeiten, da im status quo die jeweils drei geringsten Höchstbeiträge von neun verschiedenen Trägern resultieren (z. B. sofern Träger den geringsten Höchstwert nur in einer Betreuungs-/Zeitform aufweist)

 

 

  1. Zusammenfassung

 

Zusammenfassend sind die Ergebnisse der Simulationsberechnungen nachfolgend tabellarisch sowie in einem entsprechenden Diagramm dargestellt. Ein positives Delta von der Variante 0 stellt dabei ein verglichen mit der Anwendung der Elternbeitragsordnung 2018 höheres Elternbeitragsaufkommen dar, welches wiederum den städtischen Zuschussbedarf im Rahmen der Kitafinanzierung minimiert (= positiver Haushaltseffekt). Ein negatives Delta hingegen weist einen Rückgang des Elternbeitragsaufkommens aus, welches mit einer Erhöhung des städtischen Zuschusses einhergehen würde (= negativer Haushaltseffekt).

 

simuliertes Elternbeitragsaufkommen

Delta zu Variante 0

Variante 0

13.498.177

-  

Variante 1

14.274.021

775.844

Variante 2.1

14.553.418

1.055.241

Variante 2.2

11.695.319

- 1.802.858

Variante 3

13.492.743

- 5.434

Variante 4

10.551.999

- 2.946.178

Variante 5.1

16.675.258

3.177.081

Variante 5.2

13.412.235

- 85.942

 

Fazit

Wie aus der Berechnung der 5 Varianten (plus Untervarianten) deutlich wird, führen die Varianten 2.2, 3, 4 und 5.2 im Vergleich zur Basisvariante 0 zu einem erhöhten Zuschussbedarf der LHP. Die Varianten 1, 2.1 und 5.1 wiederum verringern im Vergleich zur Basisvariante 0 den Zuschussbedarf der LHP.

 

Im weiteren Verlauf besteht sodann nach erfolgter Erörterung in den verschiedenen Gremien das Ziel, eine Beschlussfassung zu einer der geprüften Varianten zum 01.01.2022 zu erreichen.

 

Aus Sicht der LHP sollte dabei eine Variante favorisiert werden, welche einerseits eine größtmögliche stadtweite Einheitlichkeit der Elternbeiträge in der Landeshauptstadt Potsdam gewährleistete und anderseits mit Blick auf die gegenwärtige Haushaltssituation (einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung) der Landeshauptstadt keine negativen Effekte mit sich brächte. Dabei kommen aus hiesiger Sicht die Varianten 2.1, 3, und 5 infrage. Sofern sich dabei an den landeseitigen Empfehlungen (Varianten 2.1 und 5.1) orientiert wird, kann aus aktueller Sicht eine größtmögliche Rechtssicherheit hergestellt werden.

Sofern eine Variante die Grundlage für eine Empfehlung der Landeshauptstadt Potsdam wird, wäre die Beitragssatzung für die Kinder in der Kindertagespflege anzupassen, um eine Ungleichbehandlung zu vermeiden. In der Regel liegen die Tagespflege-Kostenstrukturen über den Kosten einer Kita. Das wäre in diesem Zusammenhang erneut zu prüfen.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

 

Ablehnung:

 

Stimmenthaltung:

 

 

Der Ausschuss für Finanzen nimmt die Vorlage DS 21/SVV/0818 zur Kenntnis.