09.09.2021 - 7.3 Kosten einer einheitlichen Kitaelternbeitragsor...

Beschluss:
vertagt
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Frau Aubel führt aus, dass die Mitteilungsvorlage in der Sitzung eingebracht werden soll, Fragen der Mitglieder gesammelt und in der nächsten Sitzung das Votum eingeholt werden soll. Sollte in der Oktobersitzung für eine grundsätzliche Änderung der Varianten durch die Mitglieder gestimmt werden, wäre eine Umsetzung der Kitaelternbeitragsordnung zum 01.01.2022 nicht möglich, sondern erst zum Kitajahr 2022/2023. Um die Zeitschiene einhalten zu können, ist demnach ein Votum für eine der Varianten notwendig, um das Einbringen einer entsprechenden Beschlussvorlage in der Novembersitzung der Stadtverordnetenversammlung sicherstellen zu können.

 

Herr Henkelmann bringt die Mitteilungsvorlage ein und erläutert Beispiele anhand einer Präsentation (Anhang 5).

 

Frau Aubel ergänzt, dass die Beispiele in der Präsentation darstellen sollen, wie eine Familie im Durchschnitt belastet wird. Verwaltungsseitig plädiert man für die Variante 2.1, da diese für die unteren Einkommensklassen entlastend sei. Man wolle Einheitlichkeit und soziale Gerechtigkeit sicherstellen.

 

Herr Witzsche bezieht im Namen des Kita-Elternbeirats Stellung (Anhang 6).

 

In der anschließenden kontrovers geführten Diskussion wird deutlich, dass sich die Mitglieder eine detaillierte Aufarbeitung anhand von Beispielen wünschen. Um eine fundierte Diskussionsgrundlage zu haben, wird vereinbart verwaltungsseitig folgende Parameter für die nächste Sitzung zu berücksichtigen und aufzubereiten:

 

-          Vergleich der Variante 4 mit der Variante 2.1 anhand von Beispielen

-          Beteiligung der AG nach § 78 SGB VIII Kita, um die Träger mit einzubeziehen (schriftliches Statement)

-          Wie stellt man sicher, dass die Träger die am Ende gewählte Variante tatsächlich umsetzen?

 

Es wird vereinbart die Mitteilungsvorlage bis zur Oktobersitzung zurückzustellen. Die Sitzung soll eine Stunde früher beginnen.

 

Herr Reimann stellt den Antrag auf Zurückstellung bis zur Oktobersitzung des Jugendhilfeausschusses sowie den Beginn der Sitzung eine Stunde früher (15:30Uhr) zur Abstimmung.

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