20.09.2021 - 4.3 Sozial-ökologische Nutzung kommunaler landwirts...

Beschluss:
vertagt
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Im Rahmen der Einbringung wird das Anliegen unterstützt; Herr Gutschmidt schlägt vor, die Behandlung des Antrages bis zur nächsten Sitzung zurückzustellen.

Die Stadtverordnete Frau Dr. Günther, hat namens der einreichenden Fraktionen ihre Teilnahme zugesagt.

Gegen die Zurückstellung erhebt sich kein Widerspruch; es wird so verfahren.

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Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie die Vermietung bzw. Verpachtung (Neuverpachtung und Pachtverlängerungen) kommunaler landwirtschaftlicher Flächen (Ackerland und Grünland) neu geregelt werden kann, mit dem Ziel einer Förderung einer sozial-ökologischen Nutzung der kommunalen Flächen.

 

Dazu soll insbesondere eine Konzeptvergabe nach gemeinwohlorientierten Kriterien bei der Ausschreibung Förderung der Schaffung von sinnvollen Bewirtschaftungseinheiten, Flächentausch etc. geprüft werden.

 

Dabei sollen relevante Akteur:innen (wie z.B. NABU Fairpachten; ABL (Arbeitskreis Bäuerliche Landwirtschaft), FINC, Ökonauten e.G. etc.) beratend einbezogen werden.

 

Dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes (SBWL) und dem Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität (KUM) soll regelmäßig berichtet werden.

 

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Anlagen zur Vorlage