30.09.2021 - 4.1 Prüfung der städtischen Beteiligung am HBPG

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Dr. Scharfenberg erläutert den eingebrachten Antrag. Seit der Gründung der Brandenburgischen Gesellschaft für Kultur und Geschichte (BKG) im Jahr 2003 ist die Landeshauptstadt Potsdam als Mehrheitsgesellschafterin mit 25,02 Prozent an der gGmbH beteiligt. Herr Dr. Scharfenberg betont, dass diese städtische Beteiligung ein wichtiger Schritt der Konsolidierung der Gesellschaft gewesen sei. Mit Profilierung der Gesellschaft im Kontext der Entwicklung der anderen Kultureinrichtungen in der Stadt solle der Antrag eine Prüfung der weiteren Beteiligung der Landeshauptstadt Potsdam an der BKG erbringen.

 

r Frau Armbruster erschließt sich der Antrag in seiner vorliegenden Form nicht. Sie interpretiert diesen als Einstieg in den Ausstieg an der Beteiligung. Es müsse nach ihr nicht um strukturelle Fragen, sondern um inhaltliche Schwerpunkte der BKG gehen. Die Neukonzeption des HBPG sei im Detail nicht bekannt, weswegen sie Gespräche mit den Gesellschaftern anregt. Weiterhin gibt sie zu bedenken, dass Projektförderungen oftmals zu Ungunsten für Projektbeteiligte ausfielen.

 

Herr Dr. Scharfenberg entgegnet darauf, dass etwa eine Projektförderung den städtischen Einfluss auf die BKG stärken und gleichzeitig, mit Verweis auf die städtischen Museen, neue Spiel- und Freiräume eröffnen könne.

 

Frau Aubel unterstützt die Antragseinbringung und verweist auf die bestehende Verwaltungsvereinbarung, die bis 2022 gilt. Aufgrund vergleichbarer Prüfverfahren könnte das Prüfergebnis jedoch erst im ersten Quartal 2022 vorliegen.

 

Frau Dr. Zalfen versteht den Prüfantrag als ein falsches Signal, insbesondere für die Potsdamer Kulturszene, die ihrerseits diese Prüfung mit Besorgnis sieht und als implizite Absichterklärung finanzieller Kürzungen des Kultursektors bewertet.

 

Dem schließt sich auch Frau Lüdcke an und sieht keine Notwendigkeit eines Prüfauftrags.

 

Frau Hüneke teilt die Bedenken einer impliziten, wenn auch nicht beabsichtigten Botschaft von finanziellen Kürzungen, die vermieden werden sollten, weswegen ein Änderungsantrag zu erwägen sei.

 

Frau Aubel plädiert ausdrücklich dafür, den Antrag als sachliche Prüfung für Ermittlung verschiedener Optionen aufzufassen und ihn nicht als Einstieg in einen Ausstieg zu interpretieren. Dabei seien selbstverständlich auch Gespräche mit der BKG als Grundlage für eine fundierte Bewertung notwendig.

 

Frau Dr. Zalfen unterstreicht die Notwendigkeit solcher Gespräche, insbesondere mit der neuen Geschäftsführung zur Abklärung inhaltlicher und struktureller Ansprüche der Landeshauptstadt gegenüber der BKG. Nur so könnten den Sorgen der Kulturschaffenden wegen möglicher Einsparungen entgegengewirkt werden.

 

Frau Dr. Schröter wirbt ihrerseits für den Prüfauftrag als Grundlagen für eine Optionenabwägung und erinnert an langwierige Diskussionen hinsichtlich von Landesbeteiligungen und verweist, wie auch Frau Aubel, auf das Naturkundemuseum, das nicht vom Land gefördert wird, aber landesweitere Ausstrahlung habe.

 

Die Diskussion über die Einbringung des Antrags mündet in dem Vorschlag eines Änderungsantrags von Frau Hüneke mit folgenden Wortlaut:

 

 

„Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, im Zusammenhang mit der konzeptionellen Weiterentwicklung der Brandenburgischen Gesellschaft für Kultur und Geschichte gGmbh (BKG) und im Rahmen der Neufassung der kulturpolitischen Konzepte der Landeshauptstadt Potsdam zu prüfen, ob und wie sich die LHP zukünftig am HBPG beteiligen soll.“

Frau Dr. Zalfen begrüßt den Änderungsantrag, jedoch ohne die Formulierung „ob“; nur „wie“ solle geprüft werden.

 

Der Ausschuss für Kultur empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

 

„Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, im Zusammenhang mit der konzeptionellen Weiterentwicklung der Brandenburgischen Gesellschaft für Kultur und Geschichte gGmbh (BKG) und im Rahmen der Neufassung der kulturpolitischen Konzepte der Landeshauptstadt Potsdam zu prüfen, ob und wie sich die LHP zukünftig am HBPG beteiligen soll.“

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:  3

Ablehnung:  6

Enthaltung:  0

 

Danach wird folgender Wortlaut zur Abstimmung gestellt:

 

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Der Ausschuss für Kultur empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, im Zusammenhang mit der konzeptionellen Weiterentwicklung der Brandenburgischen Gesellschaft r Kultur und Geschichte gGmbh (BKG) und im Rahmen der Neufassung der kulturpolitischen Konzepte der Landeshauptstadt Potsdam zu prüfen, wie sich die LHP zukünftig am HBPG beteiligen soll.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

8

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

1