02.09.2021 - 8.1 Bebauungsplan Nr. 157 "Neue Mitte Golm", Teilun...

Beschluss:
geändert beschlossen
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In der erneuten Beratung zu der Vorlage DS 21/SVV/0004; betr.: Bebauungsplan Nr. 157 "Neue Mitte Golm", Teilung des räumlichen Geltungsbereiches und Flächennutzungsplan-Änderung "Neue Mitte Golm" (18/17) empfiehlt der Ortsbeirat folgende neue Fassung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1. Der räumliche Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 157 „Neue Mitte Golm“ wird nicht geteilt, das Verfahren wird als Ganzes weitergeführt.

 

2. Als Grundlage für die Weiterbearbeitung des Bebauungsplans Nr. 157 „Neue Mitte Golm“ sind die Ergebnisse aus den ersten zwei Workshops zum Rahmenplan Golm, sowie dem Maßnahmeplan Golm einzubringen.

 

3. Der Flächennutzungsplan ist weiterhin im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern.

 

Begründung:

Der räumliche Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 157 „Neue Mitte Golm“ soll im Ganzen eingebracht werden. Der Flächennutzungsplan soll weiterhin im „Neue Mitte Golm im Parallelverfahren geändert werden.

Insbesondere durch das schnelle Wachstum des Ortsteils ist es notwendig, eine identitätsstiftende Mitte zu entwickeln. Im Zuge der Aufstellung des Maßnahmeplans Golm sowie den bereits durchgeführten in zwei Workshops zum Rahmenplanverfahren wurde das Umfeld des Golmer Bahnhofs als der einzig für diesen Zweck noch in Frage kommender Standort ausgemacht. werden. Nur hier besteht noch die Chance, den Lückenschluss zwischen dem „Potsdam Science Park“, dem Universitätsstandort, dem alten Ortskern am Reiherberg und den neuen Wohngebieten entlang der Feldmark zu vollziehen.

 

Im Rahmenplanverfahren wurde seitens der Verwaltung auf Nachfrage ausdrücklich erklärt, dass die Rahmenbedingungen für die Golmer Mitte abschließend beraten seien und im Weiteren jetzt die Anschlussperspektiven in die anderen Räume Golms gedacht werdenssen. Insoweit sind mit Weiterführung des Aufstellungsverfahrens des ungeteilten B 157 keine essentiellen zeitlichen Verluste zu erwarten.

 

Dieser Änderungsantrag eröffnet vielmehr die realistische Möglichkeit, die Flächen östlich und westlich der Bahn im Gleichklang zu beplanen und so eine zielorientierte Entwicklung voranzutreiben.

 

Der Ortsbeirat Golm empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der DS 21/SVV/0004 in der o.g. neuen Fassung zu beschließen:

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

6

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

1

 

 

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Anlagen zur Vorlage