05.10.2021 - 5.1 Abgeltungsvereinbarung zum B-Plan 11A "Waldsied...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Sträter bringt die Vorlage ein. Frau Kosel, Arbeitsgruppenleiterin Straßenreinigung / Winterdienst / Erschließungsvertragsmanagement erläutert zur Vorlage, dass die Verwaltung natürlich die Inhalte der Verträge und den rechtlichen Rahmen genau kenne. Sie erklärt die Historie und führt aus, dass die ursprünglich vorgesehene Spange zwischen B 2 und L 20 nördlich der Waldsiedlung tatsächlich nicht realisierbar ist. Daher solle, wie im Ortsbeirat vor Jahren besprochen, die notwendige Verkehrserschließung der Waldsiedlung von Süden her über die alte Seeburger Chaussee erfolgen. Die Kostenschätzung von 1,2 Mio. Euro für die Wiederherstellung der alten Seeburger Chaussee zwischen der Kreuzung B 2/Ritterfelddamm und der Waldsiedlung entspreche dem Abgeltungsbetrag. Der von der Gewobag zu zahlende Abgeltungsbetrag ist zweckgebunden und darf im Haushalt nur für die Verkehrserschließung verwendet werden, was auch aus der Vorlage hervorgehe.

 

Im Anschluss beantwortet Frau Kosel die Nachfragen der Ortsbeiratsmitglieder sowie von Bürgern u.a. zur Zweckbindung und Zeitschiene der Umsetzung. Frau Kosel begründet, warum sie keine Jahreszahl nennen könne. So sei noch eine Änderung des B-Plans durchzuführen, außerdem seien noch Grundstückskäufe zu tätigen, und der Anschluss an den Ritterfelddamm müsse mit Berlin-Spandau abgestimmt werden. Zu den Gesamtkosten führt sie aus, dass diese 2019 geschätzt wurden und mit dem Abgeltungsbetrag bis zu 50 % der Gesamtkosten abgedeckt werden.

 

 

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Der Ortsbeirat Groß Glienicke empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, mit der Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft, Verpflichtung der Gewobag zur Zahlung eines Abgeltungsbetrags in Höhe von 1.226.597,08 brutto zuschließen.

 

Im Gegenzug verzichtet die Landeshauptstadt Potsdam auf die Verpflichtung der Gewobag zur Herstellung der Ost-West-Spange als äere Erschließung des Plangebiets, wie das im Vertrag vom 18.06.2001 zwischen der Gewobag und der Gemeinde Groß-Glienicke in § 3 vereinbart wurde.

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Abstimmungsergebnis:

mit 7 Ja-Stimmen angenommen,

bei einer Stimmenthaltung.

 

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Anlagen zur Vorlage