07.10.2021 - 5.4 2. Änderungssatzung zur Straßenreinigungs- und ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Pahnhenrich bringt die Vorlage ein.

 

Änderungsantrag:

Herr Jäkel beantragt folgende Änderungen/Ergänzungen:

 

Die Anlage II, Straßenverzeichnis, ist wie folgt zu ändern:

 

1. Baumhaselring Hauptzug        1 für Winterdienst ist nachzutragen.

2. Baumschulenweg                     1 für Winterdienst ist nachzutragen.

3. Eichenring FR Wildbirnenweg bis Rosskastanienstraße sowie bis Altes Rad

 1 für Winterdienst ist nachzutragen.

 

 

Begründung:

Alle drei genannten Straßen haben bisher bis heute Winterdienst. Das hat sich praktisch bewährt. Es hat in der Vergangenheit eine Befragung der Anlieger gegeben, die sich mehrheitlich für den Winterdienst ausgesprochen haben. Darüber hinaus gibt es im Baumhaselring und im Baumschulenweg Gefällestrecken, die bei winterlicher Glätte nicht befahrbar sind. Im Baumschulenweg befindet sich die Freiwillige Feuerwehr, die jederzeit einsatzbereit sein muss. Weiterhin tragen die beiden Ringe Baumhaselring und Eichenring als Sammelstraßen wichtige Erschließungsfunktion für etwa 2000 Bewohner.  Uns ist bekannt, dass der Winterdienst auch technisch und wirtschaftlich besser zu bewältigen ist, wenn zusammenhängende Straßenzüge behandelt werden. Außerdem verteilt sich die Gebührenlast auf breitere Schultern.

Darum sind die genannten Straßen wie bisher in den Winterdienst einzustellen.

 

Im Weiteren bringt Herr Jäkel einen 2. Änderungsantrag wie folgt ein:

 

In der Satzung ist die Festlegung aufzunehmen, dass Grundstücke mit landwirtschaftlicher oder gärtnerischer Nutzung von mehr als 10 Metern Frontlänge der auf diese Nutzung entfallende Anteil der Frontlänge des Grundstückes nicht mit Straßenreinigungs- und nicht mit Winterdienstgebühren zu veranlagen ist.

 

Herr Jäkel fragt Frau Kosel, Arbeitsgruppenleiterin Straßenreinigung, Winterdienst, Erschließungsvertragsmanagement, an welcher Stelle der Beschlussvorlage mit deren Anlagen, dieser Passus aufgenommen werden könne. Herr Pahnhenrich entgegnet, dass in Eiche solche Flächen nicht vorhanden sind. Daher wäre dieser Änderungsantrag ggf. durch die Parteien zu stellen, gehöre aber nicht in den Ortsbeirat Eiche. Frau Kosel antwortet, dass rein landwirtschaftlich genutzte Flächen und Waldflächen von dieser Satzung ausgeschlossen sind. Nachlässe von der Abgabenordnung seien nicht zulässig.

 

Herr Jäkel zieht daraufhin den 2. Änderungsantrag zurück.

 

Zu dem o.g. 1. Änderungsantrag begründet Frau Kosel, dass die Stadt den Winterdienst auf Fahrbahnen sicherstellen muss, wenn diese verkehrsbedeutend und gefährlich sind. Aufgrund des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung den Winterdienst kritisch zu prüfen mit Hinweis auf Werder und Schwielowsee, sei der Wegfall des Winterdienstes für die o.g. Straßen das Ergebnis. Daraufhin begründet Herr Jäkel, warum das Alte Rad verkehrsbedeutend ist.

 

Abstimmung:

Die Änderungen zum Winterdienst wie o.g. werden

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Anschließend wird die so gnderte Vorlage zur Abstimmung gestellt:

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Der Ortsbeirat Eiche empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

2. Änderungssatzung zur Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung der Landeshauptstadt Potsdam einschließlich der Anlage „Straßenverzeichnis“

 

Mit folgender Änderung in der Anlage II, Straßenverzeichnis 2022-2023:

 

1. Baumhaselring Hauptzug        1 für Winterdienst ist nachzutragen.

2. Baumschulenweg                     1 für Winterdienst ist nachzutragen.

3. Eichenring FR Wildbirnenweg bis Rosskastanienstraße sowie bis Altes Rad

 1 für Winterdienst ist nachzutragen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?TOLFDNR=141902&selfaction=print