26.10.2021 - 5.12 Verlängerung der Frist der Sanierungsmaßnahme "...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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siehe TOP 5.9 und Präsentation

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die Vorlage zur Abstimmung:

 

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

 

Die Frist zur Durchführung der Sanierungsmaßnahme „Babelsberg Süd“ wird gemäß § 142 Abs. 3 Satz 4 i. V. m. § 235 Abs. 4 BauGB bis zum 31.12.2024 verlängert.

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen

 

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Anlagen zur Vorlage