27.10.2021 - 4.4 Gleiche Informationsrechte für fraktionslose St...

Beschluss:
abgelehnt
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r die Fraktion DIE aNDERE erläutert Herr Rühling das Anliegen des Antrags. Der Oberbürgermeister betont, dass natürlich alle Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung nach den rechtlichen Vorgaben der Brandenburgischen Kommunalverfassung beteiligt werden müssen. Auf dieser Grundlage arbeitet die Verwaltung und korrigiert im Zweifelsfall. Alle anderen Formen der Beteiligung liegen in den Händen der Stadtverordnetenversammlung selbst. Er verweist auf den bereits im März durch den Hauptausschuss abgelehnten Antrag mit der DS 20/SVV/1364.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister und der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung werden beauftragt, künftig zu allen Sitzungen von Gremien und Arbeitskreisen, in denen Mitglieder auf Vorschlag der Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung (SVV) mitwirken, auch die fraktionslosen Stadtverordneten einzuladen.

 

Außerdem sollen auch die fraktionslosen Stadtverordneten alle Sitzungsunterlagen und Protokolle dieser Sitzungen erhalten, falls diese nicht im Ratsinformationssystem (RIS) zugänglich sind.

 

Außerdem sollen den fraktionslosen Stadtverordneten künftig alle Unterlagen und Informationen zur Verfügung gestellt werden, die die Fraktionen zur Vorbereitung der Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung und der Fachausschüsse ergänzend zu den im RIS verfügbaren Sitzungsunterlagen erhalten.

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit abgelehnt,

bei 2 Ja-Stimmen.