06.10.2021 - 4.2 Sozial-ökologische Nutzung kommunaler landwirts...

Beschluss:
vertagt
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Der Ausschussvorsitzende eröffnet den Tagesordnungspunkt und übergibt das Wort an Herrn Richter, Werkleitung des Kommunalen Immobilien Service (KIS) Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Potsdam.

Herr Richter erläutert, dass der KIS über 1.600 Verträge im Rahmen der Verwaltung des Grundstücksvermögen der LHP von aktuell drei, künftig vier Mitarbeitern bearbeitet. Von den 1.600 Verträgen fallen 17 Verträge in die Kategorie landwirtschaftlicher Nutzflächen. Diese Verträge sind mit Landwirten und einem Pferdehof abgeschlossen. Es handelt sich dabei um 66 Flurstücke mit einer Gesamtgröße von 40 Hektar inklusive der Nuthewiesen. Dabei werden insgesamt ca. 4.000 Euro Jahrespachteinnahmen erzielt. Für die Umsetzung einer Konzeptvergabe und Prüfung auf landwirtschaftliche Nutzung der 1.600 Verträge fehlen Personal- und Kompetenzressourcen. Wirtschaftlich sei die Vorlage nicht umsetzbar. Trotz Verständnis für den Sinn der Vorlage empfiehlt Herr Richter die Vorlage abzulehnen.

 

Herr Dr. Wegewitz schlägt einen Änderungsantrag vor: Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für die Neuverpachtung landwirtschaftlicher Pachtflächen der LHP ökologische Kriterien aufzustellen.

 

Frau Dr. Günther antwortet, dass eine Umwandlung anhand eines Kriterienkatalogs stattfinden soll, der die sozialen und ökologischen Aspekte berücksichtigt. Es gebe bereits ein Tandemmodell aus anderen Kommunen. Zudem seien Expertise im Land und in der Stadt, sowie die Vorgaben des Landes vorhanden. Frau Dr. Grünther schlägt einen ressourcenschonenden Prozess vor und berichtet aus dem Kreisbauernverband, dass die Landwirte bewirtschaftbares Land suchen. Es sei mit der Vorlage möglich einen Wechsel zu generieren.

 

Herr Dr. Wegewitz zieht den Vorschlag zum Änderungsantrag wieder zurück.

 

Herr Zimmermann äert, dass offensichtlich keine sozial-ökologischen Flächen existieren. Wie sehe denn der Wettbewerb bei der Grundstücksvergabe aus und soll der Prozess wirklich verkompliziert werden, fragt Herr Zimmermann und hält zudem die unternehmerischen Belastungen für fragwürdig.

 

Herr Dörschel äert, dass er den vorgeschlagenen Änderungsantrag für sinnvoll halte. Denn bei Neuverträgen seien gegebenenfalls auch höhere Pachteinnahmen möglich.

 

Herr Anger stimmt zu, dass eine Betrachtung für neue Flächen wie im Änderungsantrag sinnvoll scheint.

 

Herr Exner erläutert, dass dies die Einführung eines Steuerungsinstrumentes bedeute. Es sei jedoch ein Irrtum, dass bei 40 Hektar Gesamtfläche ein relevanter Steuerungseinfluss vorhanden soll. Bei Neuverpachtungen werde bereits auf Mindeststandards geachtet. Daher sei eine Ablehnung des Antrags zu empfehlen. Bei Neuverpachtungen sei eine Neubetrachtung gegebenenfalls möglich, allerdings wäre die Wirkung gering.

 

Ein Gespräch mit dem Kreisbauernverband trotzdem sinnvoll sei, glaubt Frau Dr. Günther, und nimmt Bezug auf die anwendbare Anlagerichtlinie aus der letzten Sitzung des Ausschussesr Finanzen, wobei hier jedoch eine anwendbare Richtlinie möglich sei.

 

Herr Dr. Wegewitz äert, dass jedoch ein nicht absehbarer Aufwand in dem Prüfauftrag vorhanden sei. Ebenso gebe es nicht die Möglichkeit bei sich automatisch verlängerten Verträgen einzugreifen. Diese Verträge müssten zunächst gekündigt werden.

 

Frau Dr. Günther stellt den Antrag auf Zurückstellung.

 

Der Ausschussvorsitzende stellt den Antrag auf Zurückstellung zur Abstimmung und beendet nach der Abstimmung den Tagesordnungspunkt.

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Die Stadtverordnetenversammlung ge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie die Vermietung bzw. Verpachtung (Neuverpachtung und Pachtverlängerungen) kommunaler landwirtschaftlicher Flächen (Ackerland und Grünland) neu geregelt werden kann, mit dem Ziel einer Förderung einer sozial-ökologischen Nutzung der kommunalen Flächen.

 

Dazu soll insbesondere eine Konzeptvergabe nach gemeinwohlorientierten Kriterien bei der Ausschreibung Förderung der Schaffung von sinnvollen Bewirtschaftungseinheiten, Flächentausch etc. geprüft werden.

 

Dabei sollen relevante Akteur:innen (wie z.B. NABU Fairpachten; ABL (Arbeitskreis Bäuerliche Landwirtschaft), FINC, Ökonauten e.G. etc.) beratend einbezogen werden.

 

Dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes (SBWL) und dem Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität (KUM) soll regelmäßig berichtet werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

5

Ablehnung:

1

Stimmenthaltung:

1

 

Der Ausschuss für Finanzen stimmt mehrheitlich r die Zurückstellung der Vorlage DS 21/SVV/0851.

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Anlagen zur Vorlage