07.10.2021 - 5.1 Neufassung der Stellplatzsatzung der Landeshaup...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Spira bringt die Vorlage ein.

 

Frau Krüger bringt folgenden Änderungsantrag ein.

 

Der Ortsbeirat bittet den Oberbürgermeister, folgende Änderungen bei der Neufassung der Stellplatzsatzung der Landeshauptstadt Potsdam (21/SVV/0836) zu berücksichtigen:

 

PKW

Es sollte rechtlich geprüft werden, inwieweit die verpflichtende Errichtung von Elektroladeinfrastruktur doch in die Stellplatzsatzung aufgenommen werden kann.

Der Ortsbeirat Satzkorn plädiert dafür, dass bei Neubauten auf jedem 4. Stellplatz eine Lademöglichkeit vorgesehen wird. Das geht über das aktuell bundesweit gültigen GEIG hinaus, bei dem nur die Vorrüstung geregelt wird.

 

Änderungen in der Anlage 1 (Richtzahlenliste, Spalte Fahrräder)

1.1 Wohnen: hier sollte der Bezugswert bei 25m² liegen (statt 35 m²). Begründung: In einer großen Wohnung von 100 m² leben meist vier, statt zwei Menschen. Jeder Bewohner muss die Möglichkeit haben, sein Fahrrad abstellen zu können. Eine veraltete Verkehrsbefragung aus 2018 kann nicht Grundlage der Entscheidung sein (siehe Anlage 3, 1.2). Die Stellplatzsatzung muss die Fahrradnutzung in Zukunft komfortabler machen.

4.1  Gaststätten, Diskotheken, Spielhallen und -casinos, Vereins- und Clubhäuser u. ä.:
auf 2 je 10qm erhöhen

6.1 Sportplätze: Erhöhung auf 6 je 400m² Sportfläche

7.1 Krankenhäuser, Kliniken, Sanatorien, Kuranstalten, Anstalten für langfristig Kranke:
Erhöhung auf 1 je 4 Betten

8.3. Erhöhung auf 15 je 20 Ausbildungsplätze

 

Änderung für Auto und Fahrrad

7.2. Pflegeheime deutlich zu wenig Stellplätze! Statt 1/0,5 Besser 4/6 auf 12 Betten. (Pflegebedürftige sollen viel besucht werden. Das darf nicht an fehlenden Stellplätzen scheitern. Ausserdem werden alte Leute gern von alten, oft selbst mobilitätseingeschränkten Menschen besucht, die ein Auto brauchen!)

 

Begründung:

Potsdam muss sich beim Klimaschutz - hier insbesondere bei der Förderung des Radverkehrs, der E-Mobilität und der Reduktion des motorisierten erdölgebundenen Individualverkehrs ambitionierte Ziele setzen. Die Stellplatzsatzung ist ein Instrument, Wohnungsbauunternehmen und Investoren an dieser Verantwortung zu beteiligen.

 

 

Anschließend wird die Vorlage mit den o.g. Änderungen zur Abstimmung gestellt.

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Der Ortsbeirat Satzkorn empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

Änderung der Stellplatzsatzung der Landeshauptstadt Potsdam in der Fassung gemäß Anlage 1 auf Grundlage § 87 Abs. 4 Nr. 1-3 und Abs. 5 Nr. 1-3 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO).

 

Einschließlich Änderungen bei PKW, bei Auto und Fahrrad und in der Anlage 1 (Richtzahlenliste, Spalte Fahrräder).

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.

 

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Anlagen zur Vorlage