26.10.2021 - 5.3 Vorbereitung Soziale Erhaltungssatzung der LHP

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Frau Reiniger nimmt als Vertreterin der AnwohnerInneninitiave Teltower Vorstadt das Redecht wahr. In ihrem Vortrag verweist sie auf die Notwendigkeit der Erstellung einer rechtssicheren sozialen Erhaltungssatzung und bittet die Politik sich dafür einzusetzen. Von der Verwaltung wird ein klarer Status Quo gefordert, für die Umsetzung zu sorgen.

 

 

Herr Jekel (Fachbereich Wohnen, Arbeit und Integration) führt aus, dass, dass die Verwaltung sich bemüht, die Satzung mit den verfügbaren Kräften und Mitteln so schnell wie möglich vorzulegen, macht aber darauf aufmerksam, dass dies in diesem Jahr schon aus Verfahrensgründen nicht möglich wäre. Schon am 7.9.2021 im Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion habe er auf die Rahmenbedingungen sowie die begrenzten Ressourcen hingewiesen, um die Satzung aufzustellen, vor allem aber auch um sie zu vollziehen.

 

Er bittet daher darum, einen realistischen Zeitpunkt für die Umsetzung des Beschlusses vorzusehen und stellt den aktuellen Stand der Vorbereitungen und den Zeitplan dar:

 

  • Der nächste Schritt ist eine vertiefende Untersuchung, die im Wesentlichen auf Basis einer Haushaltebefragung und von Vor-Ort-Begehungen verbindlich festlegen soll, ob, in welchem Gebietsumgriff und in Verbindung mit welchen Maßnahmen eine soziale Erhaltungssatzung begründet werden kann.

 

  • Die Vergabeunterlagen für diese vertiefende Untersuchung wurden vor den Herbstferien fertiggestellt und das Verfahren zur Vergabe der Untersuchung mit der Vergabestelle vereinbart.

 

  • Die Veröffentlichung der Vergabeunterlagen ist nun für die kommende Woche vorgesehen.

 

  • Ein Vertragsbeginn ist dann voraussichtlich im Januar möglich.

 

  • Rechtzeitig vor der Haushaltsbefragung soll eine Informationsveranstaltung für Anwohnerinnen und Anwohner stattfinden, voraussichtlich im 1. Quartal 2022.

 

  • Im 3. Quartal 2022 soll eine weitere Anwohnerversammlung zur Vorstellung der dann vorliegenden Untersuchungsergebnisse stattfinden.

 

  • Parallel kann die Arbeit an der Satzung beginnen. Die Ergebnisse der vertiefenden Untersuchung dienen dann, sofern diese Ergebnisse entsprechend ausfallen, der rechtssicheren Begründung der Notwendigkeit der Satzung. Hier muss, wie erwähnt, schlüssig und anhand von geeigneten Indikatoren hergeleitet werden können, dass in dem dann räumlich definierten Satzungsgebiet eine schützenswerte Bewohnerstruktur existiert, deren aus städtebaulichen Gründen erhaltenswerte Zusammensetzung gefährdet ist; durch die Satzung mit Begründung werden dann Maßnahmen und Instrumente festgesetzt, die diesem Schutz dienen. Das können insbesondere Genehmigungsvorbehalte für bauliche Veränderungen an Wohnraum sein.

 

  • Satzung und Begründung werden als Beschlussvorlage in die SVV eingebracht und je nach Diskussionsbedarf noch in Fachausschüssen beraten.

 

  • Eine Beschlussfassung ist daher voraussichtlich im Dezember 2022 möglich.

 

  • Frühestmöglicher Zeitpunkt für ein Inkrafttreten ist der 1.1.2023.

 

  • Voraussetzung dafür ist aber die Möglichkeit, die Satzung dann auch zu vollziehen, das heißt anzuwenden.

 

  • Die Fachbereiche Bauen, Denkmalschutz, Vermessung und Geoinformation (44), Stadtplanung (46) und Wohnen, Arbeit und Integration (39) werden begleitet durch den Fachbereich Personal-Organisation dazu bis März nächsten Jahres eine Organisationsentwicklung durchführen, um die Prozesse, Zuständigkeiten und vor allem den Personalbedarf für den Vollzug zu ermitteln.

 

  • Die verwaltungsseitigen Voraussetzungen für die Anwendung der Satzung werden damit rechtzeitig vor deren Inkrafttreten geklärt sein. Entscheidend für das Inkraftsetzen wird aber sein, dass bis zum 1.1.23 auch Personal eingestellt ist, dass Anträge bearbeiten und den Vollzug kontrollieren kann.

 

Fr. Dr. Günther, erkundigt sich, wie die Anwohnerinnen und Anwohner über die Auftaktveranstaltung hinaus eingebunden werden.

 

 

Herr Jekel erläutert, dass es neben der Auftaktveranstaltung eine weitere Veranstaltung zur Vorstellung der Ergebnisse der vertiefenden Untersuchung geben soll. Bestandteil der Leistungsbeschreibung seien außerdem die Teilnahme an Gremiensitzungen. Schließlich würde die Anwohnerschaft vor allem durch die Befragung eingebunden, hier sei eine gute Beteiligung sehr wichtig für die Qualität der Untersuchungsergebnisse.

 

Dem Vorwurf von Herrn Pfrogner, die Verwaltung sei 2 Jahre untätig gewesen, widerspricht Herr Jekel.

 

 

Frau Dr. Günther dankt für die Ausführungen von Herrn Jekel und bittet diese in die Niederschrift aufzunehmen. Aus ihrer Sicht wäre eine Terminänderung auf Ende 2023 zur Mitwirkung der AnwohnerInnen denkbar.

 

 

Nach anschließender kurzer Diskussion stellt Herr Heuer den Geschäftsordnungsantrag, den Antrag 21/SVV/0861 für durch Verwaltungshandeln erledigt“ zu erklären.

Dafür spricht niemand.

Dagegen spricht Frau Dr. Günther, da sie den Antrag erst als erledigt betrachten könne, wenn die Beschlusslage und Ressourcen von der Verwaltung vorliegen.

Abstimmung des GO-Antragesdurch Verwaltungshandeln erledigt“: 6/3/0

 

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