17.06.2003 - 3.6 Vorkaufssatzung Innerstädtische Entlastungsstraße
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.6
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 17.06.2003
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- abgelehnt
Herr Goetzmann (Fachbereich
Stadtplanung und Bauordnung) erläutert das Instrument der Vorkaufssatzung.
Durch die Satzung schafft sich die Stadt die Möglichkeit, im beabsichtigten
Verkaufsfall einzelner Grundstücke zwischen Dritten diese zum Verkehrswert zu
erwerben und für die optionale ISES-Verlängerung zu sichern (Ausübung
sogenannter gemeindlicher Vorkaufsrechte).
Auf verschiedene Nachfragen
der Teilnehmer wird durch Herrn Goetzmann bzw. Frau Dr. von Kuick-Frenz
eingegangen.
Beschlusstext:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Für die
bebauten und unbebauten Grundstücke im Gebiet der beabsichtigten
städtebaulichen Maßnahme „Verlängerung der Innerstädtischen Entlastungsstraße
(ISES)“ wird die Satzung über die Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts
gemäß § 25 (1) S.1 Nr. 2 BauGB erlassen (s. Anlage).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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17 kB
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