17.06.2003 - 3.6 Vorkaufssatzung Innerstädtische Entlastungsstraße

Beschluss:
abgelehnt
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Herr Goetzmann (Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung) erläutert das Instrument der Vorkaufssatzung. Durch die Satzung schafft sich die Stadt die Möglichkeit, im beabsichtigten Verkaufsfall einzelner Grundstücke zwischen Dritten diese zum Verkehrswert zu erwerben und für die optionale ISES-Verlängerung zu sichern (Ausübung sogenannter gemeindlicher Vorkaufsrechte).

 

Auf verschiedene Nachfragen der Teilnehmer wird durch Herrn Goetzmann bzw. Frau Dr. von Kuick-Frenz eingegangen.

 

 

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Für die bebauten und unbebauten Grundstücke im Gebiet der beabsichtigten städtebaulichen Maßnahme „Verlängerung der Innerstädtischen Entlastungsstraße (ISES)“ wird die Satzung über die Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts gemäß § 25 (1) S.1 Nr. 2 BauGB erlassen (s. Anlage).

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:              4

Nein-Stimmen:          4

Enthaltungen:           0

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Anlagen zur Vorlage