03.11.2021 - 6.2 Fußverkehrskonzept für die Landeshauptstadt Pot...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Mobilität und technische Infrastruktur
- Datum:
- Mi., 03.11.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:06
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Mobilität und technische Infrastruktur
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Die Ortsbeiräte Groß Glienicke, Marquardt und Fahrland empfehlen, der Vorlage zuzustimmen. Die Ortsbeiräte Uetz-Paaren, Neu Fahrland und Grube haben die Vorlage zur Kenntnis genommen.
Der Ortsbeirat Satzkorn empfiehlt, der Vorlage mit folgender Ergänzung zuzustimmen:
Das Fußverkehrskonzept (gemäß Anlage) bildet die Grundlage des weiteren Verwaltungshandelns zur Förderung des Fußverkehrs in der Landeshauptstadt Potsdam.
1. Der Gehwegabschnitt Nr. 1183 soll als Lückenschluß, beginnend vom vorhandenen Rad- und Gehweg in Höhe des Bolzplatzes an der Satzkorner Bergstraße bis zur B273 als dringend erforderlich im Fußverkehrskonzept erhalten bleibt und in der Priorität von "M" auf "H" angehoben wird.
2. Der Gehwegabschnitt Nr. 1182 (Nordseite) in der Dorfstraße als zweiter straßenbegleitender Gehweg ergibt keinen Sinn und sollte im Fußverkehrskonzept entfallen.
3. Maßnahmentabelle zu Anlage 4.12, 3/6, K280: Die Insel ist bereits geplant, muss nicht geprüft werden.
4. Maßnahmenblatt zu Anlage 4.14 2/3 1195: Es muss ein direkter beleuchteter fahrradtauglicher Weg zum Hornbach-Baumarkt angelegt werden.
5. Ein zusätzlicher Gehwegabschnitt im Bereich Satzkorner Bergstr Gabelung Str. zum Bahnhof muss aufgenommen werden. Das betrifft vorrangig den Bereich der Semmelhaack-Siedlung.
6. Zusätzlicher Gehwegabschnitt von der Dorfstr. 6 bis zum Gutshaus: Der Fußweg auf der südlichen Seite der Dorfstraße muss wiederhergestellt werden.
7. Zusätzlicher Gehwegabschnitt: Nr. 93 Der Streckenabschnitt 1179 muss dringend als kombinierter Fuß-Radweg bis zum Gewerbegebiet Marquardter Chaussee verlängert werden. Begründung: Aktuell wird das GE entwickelt. Viele Arbeitsplätze werden dort geschaffen. Im Moment erreicht man das GE zu Fuß nur unter Einsatz seines Lebens in dem man sich zwischen Autos/LKWs und den Leitplanken auf der Fahrbahn entlang schlängelt.
Der Ortsbeirat Golm empfiehlt, der Vorlage mit folgender Änderung in der Kategorie Gehwegabschnitte zuzustimmen:
Nummer:
1145 | Golmer Damm | .. | .. | … | Fahrradstraße in Planung | III | G H | M H |
Der Ortsbeirat Eiche empfiehlt, der Vorlage mit folgender Änderung zuzustimmen:
Die Maßnahme K 92: „Roßkastanienstraße / Baumhaselring mit Punkt 15 und 19 Umgestaltung zum Kreisverkehr“ ist zu streichen.
Dafür ist aufzunehmen: „Erneuerung des Gehwegbelages vor der Ladenzeile Am Alten Mörtelwerk Nr. 10 bis 22“
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt, der Vorlage mit folgenden Änderungen/ Ergänzungen zuzustimmen, die den Stadtverordneten mit der Anlage 1 zu den Stellungnahmen der Ausschüsse vorliegen.
Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität empfiehlt, der Vorlage mit den vom Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfohlenen Änderungen/Ergänzungen sowie mit den folgenden zwei Änderungen zuzustimmen:
- Änderung:
9.2.1 Zusätzliche Wegeverbindungen
Auf dem Kiewitt – Hermannswerder
Die zwischen Auf dem Kiewitt und Hermannswerder bestehende Fährverbindung bietet aktuell lediglich ein Grundverbindungsangebot. Es bestehen Einschränkungen hinsichtlich der Betriebszeiten (/.00 bis 18.30 Uhr), der Wartezeit (15 Min.-Takt) sowie havarie- bzw. witterungsbedingten Ausfällen.
Deshalb ist Fährverbindung bedarfsgerecht aufzuwerten und zu verbessern. Das soll durch die Ausweitung der Fährzeiten und durch die Beschaffung eines technisch-ökologisch modernen Fährschiffes ermöglicht werden.
Perspektivisch ist im Sinne der Aufwertung der Verbindung die Verbindung sowohl für den Fuß- als auch für den Radverkehr der Bau einer Brückenverbindung zu prüfen. Die konkrete Lage der Brücke muß sich dabei nicht zwingend an der aktuellen Fährverbindung orientieren, sondern ist vielmehr auf Grundlage der örtlichen Gegebenheiten im Rahmen der weiterführenden Planungen festzulegen.“
- Änderung:
Streichung des Absatzes, wie folgt:
S. 53, 9.5. Punkt 5 bzw. Maßnahmen Nr. 49 und 50: Fahrbahnanhebung im Querungsbereich sowie Aufpflasterung von Querungsbereichen sind zu streichen.
Ergänzungsantrag:
Die Stadtverordnete Hüneke bringt namens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Ergänzungsantrag ein:
Die auf S. 53, 9.5. Punkt 5 bzw. Maßnahmen Nr. 49 und 50: Fahrbahnanhebung im Querungsbereich sowie Aufpflasterung von Querungsbereichen sind wie folgt zu ändern:
Fahrbahnanhebung im Querungsbereich sowie Aufpflasterung von Querungsbereichen sind in der Planung standortbezogen auf ihre stadtgestalterische Wirkung hin zu überprüfen.
Abstimmung:
Die o.g. Ergänzungen aus dem Ortsbeirat Satzkorn – Pkt. 2,4,5,6 (von den Ausschüssen für Klima, Umwelt und Mobilität und für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes gab es keine Zustimmung) werden
mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
Abstimmung:
Die o.g. Ergänzung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird
mit Stimmenmehrheit angenommen.
Durch die Annahme der Ergänzung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist die Änderung des Ausschusses für Klima, Umwelt und Mobilität - S. 53, 9.5. Punkt 5 bzw. Maßnahmen Nr. 49 und 50: Fahrbahnanhebung im Querungsbereich sowie Aufpflasterung von Querungsbereichen sind zu streichen - obsolet.
Abstimmung:
Die von den Ausschüssen für Klima, Umwelt und Mobilität sowie für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfohlenen Änderungen/Ergänzungen werden einschließlich der Voten der Ortsbeiräte Golm und Eiche sowie der Ergänzungen aus dem Ortsbeirat Satzkorn - Pkt. 1,3,7
mit Stimmenmehrheit angenommen.
Anschließend wird die so geänderte Vorlage zur Abstimmung gestellt:
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
53,3 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
77,9 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
55,3 kB
|
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
51,2 kB
|