03.11.2021 - 6.3 Bebauungsplan Nr. 143 "Westliche Insel Neu Fahr...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ortsbeirat Neu Fahrland empfiehlt, der Vorlage mit folgender Streichung in der Anlage 2 (Seite 1) zuzustimmen:

 

 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 143 “Westliche Insel Neu Fahrland“ soll entsprechend der Darstellungen in Anlage 3:

 

  • im Süden durch das kommunale Flurstück Nr. 13/5 sowie Teile der Flurstücke 11/4 und 66 der Flur 3 in der Gemarkung Neu Fahrland ergänzt werden, um eine abgestimmte Entwicklung für den gesamten westlichen Teilbereich der Insel Neu Fahrland bis zum Sacrow-Paretzer-Kanal zu gewährleisten,
  • im Westen durch den Uferbereich des Weißen Sees (Flurstück Nr. 94 der Flur 3 in der Gemarkung Neu Fahrland) ergänzt werden, um Stege o.ä. bauliche Anlagen auszuschließen zu können,
  • im Norden um die öffentlich gewidmeten Straßenverkehrsflächen an der Nordbrücke (Flurstücke Nr. 80 und 83 (tlw.) der Flur 3 in der Gemarkung Neu Fahrland) reduziert werden und
  • im Osten um die Flurstücke Nr. 14 (tlw.), 29/1, 33/2, 66 (tlw.), 95, 96 und 98 (tlw.) der Gemarkung Neu Fahrland erweitert werden, um die künftige Anbindung der Straße Am Großen Horn an die Tschudistraße/B2 und eine geordnete städtebauliche Siedlungsentwicklung östlich der Tschudistraße zu gewährleisten.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt, der aktuellen Vorlage (einschließlich Anlage 2 und 3 vom 21.09.2021) mit einer Streichung des 2. Absatzes in der Anlage 2 unter der Überschrift: Bestehende Situation ("Zur Konkretisierung....vorgelegt werden soll") zuzustimmen.

 

Mit Austausch der Anlage 3 -  umlicher Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 143 "Westliche Insel Neu Fahrland" wurde dem Votum des Ortsbeirates Neu Fahrland entsprochen.

 

 

Ergänzungsantrag:

Der Stadtverordnete Menzel, BVB/Freie Wähler bringt folgenden Ergänzungsantrag ein:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gem. dem Aufstellungsbeschluss vom 07.05.2014 dabei für den B-Plan 143 einen Uferweg um die Insel und eine freie Begehbarkeit des Ufers, durch Ausweisung einer ca. 15 m breiten öffentlichen Grünfläche mit Uferweg für die Potsdamerinnen und Potsdamer (Öffentlichkeit/Allgemeinheit/Gemeinwohl) zu ermöglichen.

 

Abstimmung:

Die o.g. Ergänzung wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

Abstimmung:

Die vom Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfohlenen Änderungen werden

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Anschließend wird die so geänderte Vorlage zur Abstimmung gestellt:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
 

  1. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 143 "Westliche Insel Neu Fahrland“ ist nach § 9 Abs. 7 BauGB zu ändern (gemäß Anlagen 2 und 3).

 

  1. Gemäß dem Aufstellungsbeschluss vom 07.05.2014 ist für den B-Plan 143 ein Uferweg um die Insel und eine freie Begehbarkeit des Ufers, durch Ausweisung einer ca. 15 m breiten öffentlichen Grünfläche mit Uferweg für die Potsdamerinnen und Potsdamer (Öffentlichkeit/Allgemeinheit/Gemeinwohl) zu ermöglichen.

 

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?TOLFDNR=142166&selfaction=print