03.11.2021 - 7.13 Prüfung der städtischen Beteiligung am HBPG

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Kultur empfiehlt, dem Antrag mit folgender Änderung zuzustimmen:

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, im Zusammenhang mit der konzeptionellen Weiterentwicklung der Brandenburgischen Gesellschaft für Kultur und Geschichte gGmbh (BKG) und vor dem Hintergrund im Rahmen der Neufassung der kulturpolitischen Konzepte der Landeshauptstadt Potsdam zu prüfen, ob und mit welcher inhaltlichen Ausrichtung die städtische Beteiligung der Stadt an der gGmbH aufzugeben und durch eine Projektförderung zu ersetzen wäre. wie sich die Landeshauptstadt Potsdam zukünftig am HBPG beteiligen soll.

 

Das Prüfergebnis ist der Stadtverordnetenversammlung bis Ende des Jahres vorzulegen.

 

 

Der Hauptausschuss empfiehlt, dem Antrag mit folgenden Änderungen/Ergänzungen zuzustimmen:

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, im Zusammenhang mit der konzeptionellen Weiterentwicklung der Brandenburgischen Gesellschaft für Kultur und Geschichte gGmbh (BKG) und vor dem Hintergrund im Rahmen der Neufassung der kulturpolitischen Konzepte der Landeshauptstadt Potsdam sich mit dem Land Brandenburg (dem MWFK) dahingehend zu verständigen zu prüfen, ob und mit welcher inhaltlichen Ausrichtung die städtische Beteiligung der Stadt an der gGmbH aufzugeben und durch eine Projektförderung zu ersetzen wäre. wie sich die LHP nach dem Auslaufen der aktuellen Verwaltungsvereinbarung (zum Jahresende 2022) ab dem Jahr 2023 an der BKG beteiligen soll.

 

Das Prüfergebnis ist der Stadtverordnetenversammlung bis Ende des Jahres II. Quartals 2022 vorzulegen.

 

Abstimmung:

Die vom Hauptausschuss empfohlenen Änderungen/Ergänzungen werden

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

Der so geänderte Antrag zur Abstimmung gestellt:

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, im Zusammenhang mit der konzeptionellen Weiterentwicklung der Brandenburgischen Gesellschaft für Kultur und Geschichte gGmbh (BKG) und im Rahmen der Neufassung der kulturpolitischen Konzepte der Landeshauptstadt Potsdam sich mit dem Land Brandenburg (dem MWFK) zu verständigen, wie sich die LHP nach dem Auslaufen der aktuellen Verwaltungsvereinbarung (zum Jahresende 2022) ab dem Jahr 2023 an der BKG beteiligen soll.

 

Das Prüfergebnis ist der Stadtverordnetenversammlung bis Ende des II. Quartals 2022 vorzulegen.

 

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Anlagen