03.11.2021 - 6.11 Verlängerung der Frist der Sanierungsmaßnahme "...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt, der Vorlage zuzustimmen.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
 

Die Frist zur Durchführung der Sanierungsmaßnahme „Potsdamer Mitte“ wird gemäß § 142 Abs. 3 Satz 4 BauGB i. V. m. § 235 Abs. 4 BauGB bis zum 31.12.2030 verlängert.

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen