19.06.2003 - 4 Verbot der Anwendung von Pestiziden auf öffentl...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Frau Hüneke bringt die Vorlage ein und begründet diese.

 

Herr Voß betont, dass sich der Naturschutzbeirat bereits mit der Problematik befasst hat. Dieser ist mehrheitlich der Auffassung, dass das Pestizitverbot aufrecht erhalten werden soll. Ausnahmen sollten hier lediglich zum Schutz frisch gepflanzter Jungbäume oder kranker Bäume gemacht werden. Eine Verunreinigung des Grundwassers muss unbedingt vermieden werden.

Eine Bekämpfung der Miniermotte mit Pestiziden wird aus Sicht des Naturschutzbeirates für sinnlos erachtet, da dies äußerst schwierig ist.

 

Frau Geywitz spricht sich für das prinzipielle Aufrechterhalten des Pestizitverbotes aus. Im Einzelfall muss dann die Prüfung von Ausnahmen erfolgen.

 

Frau Reiß schließt sich dem Vorschlag an und fragt nach der Ansicht der Verwaltung.

 

Herr Lohrenz erklärt, dass der Magistratsbeschluss 0064/1991vom 08.05.1991 durch eine Verfügung des Oberbürgermeisters aufgehoben wurde.

Diese Aufhebung des Beschlusses gilt eingeschränkt für folgende Anwendungsbereiche:

-          Einsatz von Pestiziden zur Verhinderung bzw. Bekämpfung des Befalles von Schadinsekten, Pilzerkrankungen und unerwünschtem Krautwuchs  in Gartendenkmalen wie Russische Kolonie Alexandrowka, Freundschaftsinsel und Karl-Foerster Garten.

-          Bekämpfung des Eichensplintkäfers hauptsächlich an Eichenjungbäumen bei Neupflanzung

-          Bekämpfung der „Miniermotte“ mit Hilfe von Spritzungen mit Insektiziden an ausgewählten Straßen- und Parkbäumen.

 

Es werden Regelungen zum Einsatz von Pestiziden in Zusammenarbeit mit dem Bereich Umwelt und Natur sowie dem Naturschutzbeirat erarbeitet und dem Ausschuss für RSOU vorgestellt.

 

Frau Hüneke weist darauf hin, dass der Oberbürgermeister in der StVV öffentlich ausdrücklich zugesagt hat, dass Pestizide ausschließlich zur Bekämpfung der Miniermotte eingesetzt werden.

 

Herr Jäkel unterstützt das Anliegen beider Antragsteller. Beide Anträge sollten zusammengeführt werden. Der Grundsatz des strikten Giftverbotes sollte festgeschrieben werden.

 

Frau Wagner macht deutlich, dass die Bäume durch möglichst natürliche und einfache Methoden gestärkt werden sollten.

 

Herr Kneiding weist darauf hin, dass derartige Maßnahmen bereits auch in enger Zusammenarbeit mit Bürgern durchgeführt wurden.

 

Herr Kruschat betont, dass die zu pflegenden Grünflächen in Potsdam gewachsen sind, wobei die zur Verfügung stehenden Mittel für deren Pflege geringer geworden sind. Dies soll nun durch den Einsatz von Pestiziden ausgeglichen werden.

Er spricht sich grundsätzlich gegen den Einsatz von Pestiziden aus. Ausnahmeregelungen müssen im Einzelfall beraten und entschieden werden.

 

Herr Rietz kann dem Ansinnen der Verwaltung folgen. In bestimmten Fällen ist der Einsatz von biologischen Mitteln durchaus sinnvoll.

 

Frau Geywitz spricht sich für das Aufrechterhalten des Pestizidverbotes aus. Ausnahmen sollten im Ausschuss für RSOU unter Einbeziehung des Naturschutzbeirates beraten werden.

 

Frau Hüneke bittet um Einzelabstimmung der Punkte des Antrages.

 

Herr Lohrenz bittet darum, den Zustandsbericht in der Oktobersitzung des Ausschusses geben zu dürfen, da die Auswertung des Pilotprojektes erst im September vorliegt.

 

Herr Kruschat sieht seinen Antrag als erledigt an.

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Der Magistratsbeschluss Nr. 0064/91 vom 08. Mai 1991 zum Verbot der Anwendung von Pestiziden auf öffentlichen Grünflächen und städtischen Grundstücken wird von der Stadtverordnetenversammlung bestätigt.

  2. Eine Ausnahme wird zurzeit ausschließlich zur Rettung der Eichen und Kastanien zugelassen.

  3. Über den Zustand der kranken Kastanien und Eichen ist im Oktober im Umweltausschuss zu berichten. Zur Beratung wird der Naturschutzbeirat hinzugezogen.

 

  1. Weitere Ausnahmen vom generellen Verbot bedürfen der Zustimmung des RSOU-Ausschusses.


 

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Abstimmungsergebnisse:

 

Zu 1.:

Zustimmung:               5

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       0

 

Zu 2.:

Zustimmung:               5

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       0

 

Zu 3.:

Zustimmung:               5

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       0

 

Zu 4.:

Zustimmung:               4

Ablehnung:                  1

Stimmenthaltung:       0

 

Dem geänderten Antrag wird zugestimmt.