03.11.2021 - 8.16 Konflikte mit E-Scootern verringern
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.16
- Zusätze:
- Fraktion CDU
- Datum:
- Mi., 03.11.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:06
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion CDU
- Beschluss:
- abgelehnt
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen,
- Ob in den Stadtteilen für E-Scooter mit hohem Aufkommen deutlich sichtbare Parkflächen, ggf. kombiniert mit Fahrradparkflächen, als „Parkzonen“ außerhalb von Gehwegbereichen und Fahrradwegen ausgewiesen werden können.
- Auf Landesebene ein Gesetz in Anlehnung an die in Berlin vorgesehene gesetzliche Regelung anzustoßen,
- Zu prüfen, ob es im Rahmen des §18 (Sondernutzung) des Brandenburgischen Strassengesetzes (BbgStrG) eine Satzung zur Sondernutzung durch die Landeshauptstadt Potsdam erlassen werden kann,
- Ob die bestehenden Verträge mit Anbietern von E-Scootern in Potsdam dahingehend verbessert werden können, dass wildes Abstellen unterbunden werden kann,
- Wie die Teilnahme von E-Scootern am Straßenverkehr und insbesondere das Abstellen von E-Scootern im öffentlichen Straßenraum durch die Landeshauptstadt Potsdam so geregelt werden kann, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht über die Maßen beeinträchtigt werden und
- Inwieweit der Tatbestand Zustandsstörer im polizeirechtlichen und ordnungsrechtlichen Sinne angewendet werden kann.
Dem Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität soll im zweiten Quartal 2022 über den möglichen Umgang mit den Prüfaufträgen berichtet werden.