03.11.2021 - 9.2 Neubildung des Aufsichtsrates der ProPotsdam GmbH

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Auf eine Einbringung des Antrags wird verzichtet. Der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung macht darauf aufmerksam, dass dieser Antrag der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung bedarf.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Aufsichtsrat der ProPotsdam GmbH wird entsprechend § 41 Abs. 6 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKverf) neu besetzt.

 

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Anlagen