03.11.2021 - 9.5 Neubildung Aufsichtsrat Ernst von Bergmann Klin...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Auf eine Einbringung des Antrags wird verzichtet. Der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung macht darauf aufmerksam, dass dieser Antrag der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung bedarf.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Aufsichtsrat des Klinikum Ernst von Bergmann gGmbH wird gemäß § 41 Abs. 6 BbgKVerf neu gebildet.

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen

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