07.12.2021 - 4.2 Umsetzung des Baulandmobilisierungsgesetze...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.2
- Zusätze:
- Fraktion CDU (Wiedervorlage - in Verbindung mit der Berichterstattung zum Beschluss 21/SVV/0971)
- Datum:
- Di., 07.12.2021
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion CDU
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Vorabinformation - die erbetene Berichterstattung zum Beschluss 21/SVV/0971 „Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen einschränken“ erfolgt durch den Geschäftsbereich Ordnung, Sicherheit, Soziales und Gesundheit in der morgigen Sitzung des Hauptausschusses.
Der Antrag 21/SVV/0800 wird von Herrn Dr. Niekisch eingebracht.
Herr Wolfram (Fachbereich Stadtplanung) teilt mit, dass das Gesetz am 23.06.2021 in Kraft getreten ist und die erste Prüfung der Anwendbarkeit der Neuregelungen im BauGB durch die Stadtverwaltung erfolgt ist. Das Ergebnis der Prüfung stellt Herr Wolfram anhand einer Präsentation (wird der Niederschrift als Anlage zur Verfügung gestellt) vor. Insgesamt wird eingeschätzt, dass die Wirkung des Gesetzes auf die „Mobilisierung von Bauland“ eher gering erscheint. Einige Instrumente haben aufgrund des Anwendungsgebietes keine oder nur eine eingeschränkte Relevanz für die Landeshauptstadt Potsdam. Andere Instrumente hingegen hätten für Potsdam durchaus Relevanz, jedoch ist die Voraussetzung dafür, das Vorliegen einer oder mehrerer Rechtsverordnungen des Landes. Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg sieht jedoch derzeit keine Notwendigkeit, eine bzw. zwei Rechtsverordnungen für die Feststellung angespannter Wohnungsmärkte zu erlassen. Darüber wurde in der Planungsamtsleiterrunde am 18.11.2021 informiert. Die LHP schätzt dieses anders ein und hat den Bedarf gegenüber dem Land auch bereits kommuniziert.
Herr Pfrogner macht aufmerksam, dass die Chatfunktion für den internen Abstimmungsbedarf nicht eingeschaltet ist und bittet zu prüfen, ob diese bei künftigen Videokonferenzen zur Verfügung gestellt werden kann.
Auf Rückfragen verschiedener Ausschussmitglieder geht Herr Wolfram ein.
Herr Gericke bittet zu bedenken, dass Rechtsverordnungen auch Eingriffe in die Eigentumsrechte zur Folge haben und andere Instrumente genutzt werden sollten. Zum Verfahren schlägt Herr Gericke vor, den Antrag „durch Verwaltungshandeln erledigt“ zu erklären.
Herr Dr. Zöller übernimmt die Anregung und stellt den Geschäftsordnungsantrag, den Antrag „durch Verwaltungshandeln erledigt“ zu erklären.
Dafür spricht Herr Pfrogner,
dagegen spricht niemand.
Abstimmung des Geschäftsordnungsantrages: 4/1/2
Frau Dr. Günther richtet die Bitte an Herrn Dr. Niekisch, sich beim Land für den Erlass der Rechtsverordnung einzusetzen und ihre Bitte in der Niederschrift festzuhalten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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