09.11.2021 - 4.5 Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindlic...

Beschluss:
vertagt
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Herr Pfrogner erklärt sich zu diesem Tagesordnungspunkt für befangen und wird an der Diskussion nicht teilnehmen.

 

 

Frau Holtkamp (Bereich Verbindliche Bauleitplanung) bringt die Vorlage anhand einer Präsentation (wird der Niederschrift als Anlage beigefügt) ein und gibt einen Überblick über die Verfahren, die in die Prioritätenliste aufgenommen werden sollen. Nach Behandlung in den verschiedenen Ortsbeiräten wird die abschließende Behandlung für den SBWL-Ausschuss vorbereitet. Zielstellung ist die Entscheidung in der STVV im Januar 2022 einholen zu können.

 

 

Herr Jäkel spricht in der Priorität 1 den Bebauungsplan Nr. 176 „Hermannswerder“ an. Dieser ist als einfacher Bebauungsplan dargestellt. Herr Jäkel wünscht hier die Streichung des Wortes “einfacher“.

 

Frau Holtkamp äert, dass es vorgesehen ist, den Bebauungsplan in der STVV im Dezember 2021 einzubringen und bittet die Diskussion dazu im Rahmen der Behandlung im SBWL-Ausschuss zu führen.

Die Nachfrage von Herrn Gericke, ob die Anzahl der Verfahren gegenüber dem letzten Jahr gestiegen ist, verneint Frau Holtkamp. Die Zahl der zur Einordnung in die Priorität 1 vorgeschlagenen Planverfahren ist gesunken. Frau Holtkamp verweist u.a. auf die Kapazitäten. Hinsichtlich der beiden Bebauungspläne im Ortsteil Golm, welche in die Priorität 1 bzw. 2 eingeordnet sind, erinnert Frau Holtkamp an die im SBWL-Ausschuss geführte Diskussion zur Teilung des Geltungsbereiches und Weiterführung als zwei eigenständige Verfahren.

Zum Bebauungsplan Kaiser-Friedrich-Straße empfiehlt Frau Holtkamp die Einbeziehung des Ortsteiles, um zu sehen, wie dort die Priorität gesehen wird.

 

 

 

Der Ausschussvorsitzende bittet, wenn es zusätzlich zu den Voten aus den Ortsteilen Änderungsvorschläge gibt, diese rechtzeitig direkt an die Ausschussbetreuung zu übermitteln.

 

 

 

Die Wiedervorlage im SBWL-Ausschuss erfolgt nach Befassung in den Ortsteilen entweder im Dezember 2021 oder im Januar 2022.

 

 

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Anlagen