16.11.2021 - 4.4 Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindlic...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Roggenbuck bringt die Vorlage ein.

 

Er informiert, dass sich die Bebauungspläne Nr. 156-1 Gewerbeflächen Friedrichspark (d), Nr. 175 Marquardter Chaussee/Am Kanal und Nr. 173 Freiflächensolaranlagen Marquardt/Satzkorn in der Priorität 1 I befinden und zusätzlich in Priorität 1 I aufgenommen werden soll der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 41 Wohnmobilstellplatz Marquardt-Süd. Der Bebauungsplan Nr. 156-2 Gewerbeflächen Friedrichspark (Mitte/Nord) befindet sich in der Priorität 2 I.

 

Nach einem kurzen Austausch zu den o.g. Bebauungsplänen wird die Vorlage zur Abstimmung gestellt.

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Der Ortsbeirat Marquardt empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

Prioritäten im Bereich Verbindliche Bauleitplanung für die Jahre 2022 bis 2023 gemäß der in Anlage 3 dargestellten Kurzübersicht auf Grundlage der im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.03.2001 zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung (DS 01/SVV/059/2) getroffenen Festlegungen und dazu nachfolgender Beschlüsse.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.