16.11.2021 - 5.6 Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen in ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Frau Rößler bringt den Antrag ein und begründet diesen.

 

Frau Dr. Denninger begrüßt die Erhöhung der Quote von Menschen mit schweren Behinderung in allen Unternehmen der LHP. Die Abfrage in den städtischen Betrieben wird erfolgen und auch Gespräche mit den Unternehmen sollen geführt werden. Die Konzeptentwicklung eines Maßnahmeplanes r städtische Betriebe ist aus ihrer Sicht nicht zielführend und auch nicht leistbar. In diesem Zusammenhang verweist Frau Dr. Denninger auf den Teilhabeplan 2.0.

 

Herr Eichert hält den Punkt 3 den Antrages für sinnvoll. Wenn die Betriebe dies nicht selber tun, sollte die Stadt hier nachhelfen und den Betrieben Vorgaben machen. Die Punkte 1 und 2 des Antrages sind aus seiner Sicht eher Kleine Anfragen.

 

Frau Denninger lt die Entwicklung des Konzeptes für nicht zielführend. In den städtischen Unternehmen gibt es ca. 6.000 Mitarbeitende. Dies ist nicht zu leisten.

 

Frau Waskowski findet den Antrag sehr wichtig. Sie fragt, wie viele hochqualifizierte Menschen mit Behinderung entsprechend ihrer Ausbildung entsprechend beschäftigt sind.

 

Frau Meier betont, dass eine Erhebung wichtig ist sowie die Beauftragung der sdtischen Betriebe, die Quote zu erhöhen. Sie macht deutlich, dass der Punkt 3 des Antrages nicht durch Frau Dr. Denninger realisiert werden kann. Dies können nur die städtischen Betriebe leisten und entsprechende Konzepte entwickeln.

 

Frau Schulze schlägt vor, die Stadtverordnetenversammlung, statt im Januar 2022 erst im März zu informieren, da die Vorlaufzeit für die Einbringung von Verwaltungsvorlagen bedacht werden muss. Sie bittet um Abstimmung über diese Änderung.

 

Abstimmungsergebnis:

Mit 6 Zustimmungen und 1 Stimmenenthaltung mehrheitlich angenommen.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt Frau Schulze den so geänderten Antrag zur Abstimmung.

 

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Der Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

Der Oberbürgermeister wird – auch in seiner Funktion als städtischer Vertreter in den Gesellschafterversammlungen der städtischen Betriebe – beauftragt:

  1. der Stadtverordnetenversammlung mitzuteilen, wie hoch der Anteil von schwerbehinderten Beschäftigten in den städtischen Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten ist.
  2. die Stadtverordnetenversammlung darüber zu informieren, in welchen städtischen Betrieben die gesetzlich vorgeschriebene Quote von schwerbehinderten Beschäftigten nicht eingehalten wurde oder wird und welche Ausgleichmaßnahmen oder Ausgleichszahlungen in diesen Fällen jeweils umgesetzt wurden.
  3. in Zusammenarbeit mit dem Beirat und der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen einen Maßnahmenplan zu erarbeiten, um den Anteil von schwerbehinderten Beschäftigten so zu erhöhen, dass die gesetzlich vorgeschriebene Quote in allen städtischen Betrieben übertroffen wird. 

Die Stadtverordnetenversammlung ist im Januar März 2022 über den Sachstand zu informieren.

 

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Abstimmungsergebnis:

Mit 6 Zustimmungen und 1 Stimmenenthaltung mehrheitlich angenommen.

 

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Anlagen zur Vorlage