22.11.2021 - 5.1 Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindlic...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung
- Gremium:
- Ortsbeirat Uetz-Paaren
- Datum:
- Mo., 22.11.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung
- Beschluss:
- abgelehnt
Der Ortsvorsteher, Herr Fuchs, bringt die Vorlage ein. Der Ortsbeirat habe derzeit lediglich zwei Planungen zu laufen. Davon sei eine Planung Ortsteilübergreifend mit Satzkorn und Marquardt zusammen – Der Friedrichspark.
Bei der Planung, die nur den Ortsteil Uetz-Paaren betreffe, handele es sich um das Schattullgut in Uetz. Dieses solle nach Wunsch des Ortsbeirates in die Priorität 1 verschoben werden, bei gleichzeitiger Beachtung einer künftigen Rahmenplanung für den Ortsteil Uetz-Paaren.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Prioritäten im Bereich Verbindliche Bauleitplanung für die Jahre 2022 bis 2023 gemäß der in Anlage 3 dargestellten Kurzübersicht auf Grundlage der im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.03.2001 zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung (DS 01/SVV/059/2) getroffenen Festlegungen und dazu nachfolgender Beschlüsse.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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