18.11.2021 - 6.5 Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindlic...

Beschluss:
abgelehnt
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Der Ortsvorsteher stellt die Vorlage vor.

 

Solange die inhaltlichen Bestimmungen des Eingliederungsvertrags von Satzkorn keine Anwendung finden, hier konkret das Einvernehmen zwischen Ortsbeirat und den Organen der Landeshauptstadt in Fragen der Bauleitplanung, wird der Ortsbeirat keiner Prioritätenfestlegung zustimmen.

 

Anschließend wird die Vorlage zur Abstimmung gestellt:

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
 

Prioritäten im Bereich Verbindliche Bauleitplanung für die Jahre 2022 bis 2023 gemäß der in Anlage 3 dargestellten Kurzübersicht auf Grundlage der im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.03.2001 zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung (DS 01/SVV/059/2) getroffenen Festlegungen und dazu nachfolgender Beschlüsse.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig abgelehnt.