17.11.2021 - 4.3 Einführung eines allgemeinen Sozialdienstes (AS...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ausschussvorsitzende eröffnet den Tagesordnungspunkt.

 

Es folgt eine kurze Diskussion. Frau Bartelt hätte gerne einen Hinweis für die zu erwartenden Kosten und es gebe bereits eine Allgemeine Sozialberatung in anderen Städten. Herr Reimann erläutert den weiteren Hintergrund zu der Vorlage.

Daraufhin äert Herr Berlin, dass die Verwaltung bereits überlastet sein und dass der Allgemeine Sozialdienst notwendig für die Stadt sei. Herr Berlin stellt dann einen Antrag auf Zurückstellung, der in der anschließenden Abstimmung mit zwei Zustimmungen, drei Ablehnungen und zwei Stimmenthaltungen mehrheitlich abgelehnt ist.

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die Vorlage zur Abstimmung und beendet nach der Abstimmung den Tagesordnungspunkt.

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird gebeten zu prüfen, wie und wann im Stadtteil Schlaatz ein Allgemeiner Sozialdienst (ASD) etabliert werden kann.

Dieser soll eine Anlaufstelle sein für Menschen mit Bedarfen an sozialen Hilfen, denen eine entsprechende Hilfe oder wirtschaftliche Unterstützung vermittelt werden muss. Der Allgemeine Sozialdienst dient somit als netzwerkübergreifende Vermittlungsstelle, um die vielfältigen staatlichen (Hilfe zur Erziehung, Hilfe zur Pflege, Eingliederungshilfen u.v.a.) und städtischen Hilfen der Landeshauptstadt (soziale Beratungsangebote) zu vermitteln. Der ASD ist auch aufsuchend mit Hausbesuchen tätig und kooperiert mit den einschlägigen sozialen Diensten.

Der Schlaatz soll als Modellprojekt starten und sukzessive soll der ASD dann auf alle Stadtteile ausgeweitet werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

5

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

2

 

Der Ausschuss für Finanzen stimmt mehrheitlich für die Vorlage DS 21/SVV/0862.