24.11.2021 - 5.1 Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen in ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Oberbürgermeister verweist auf das Votum des Ausschusses für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion, der empfiehlt, diesem Antrag mit einer Terminänderung auf März 2022 zuzustimmen.

 

Redebedarf besteht nicht, so dass der Antrag zur Abstimmung gestellt wird:

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird auch in seiner Funktion als städtischer Vertreter in den Gesellschafterversammlungen der städtischen Betriebe beauftragt:

 

1. der Stadtverordnetenversammlung mitzuteilen, wie hoch der Anteil von schwerbehinderten Beschäftigten in den städtischen Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten ist.

 

2. die Stadtverordnetenversammlung darüber zu informieren, in welchen städtischen Betrieben die gesetzlich vorgeschriebene Quote von schwerbehinderten Beschäftigten nicht eingehalten wurde oder wird und welche Ausgleichmaßnahmen oder Ausgleichszahlungen in diesen Fällen jeweils umgesetzt wurden.

 

3. in Zusammenarbeit mit dem Beirat und der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen einen Maßnahmenplan zu erarbeiten, um den Anteil von schwerbehinderten Beschäftigten so zu erhöhen, dass die gesetzlich vorgeschriebene Quote in allen städtischen Betrieben übertroffen wird.

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung ist im Januar rz 2022 über den Sachstand zu informieren.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.

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Anlagen zur Vorlage