19.01.2022 - 5.1 Hybridsitzungen in der LHP

Beschluss:
geändert beschlossen
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Frau Dr. Zalfen betont bei der Antragsbegründung, dass es vordergründig darum geht, die digitale Ausstattung mit dem avisierten Plenarsaal mitzudenken, um auf der Grundlage rechtssicherer Verfahren und einer entsprechenden technischen Ausstattung Gremiensitzungen durchführen zu können.

 

Der Oberbürgermeister verweist auf die im Ausschuss für Partizipation, Transparenz und Digitalisierung einstimmig empfohlene Änderung des Punktes:

 

Phase 1 - Erstellung Konzept

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum ersten Quartal 2022 zur Stadtverordnetenversammlung im September 2022 ein Konzept für hybride Sitzungen zu erarbeiten. In dem Konzept sollen u.a. die prozessualen und rechtlichen Fragen, der Koordinierungsbedarf zum Beispiel mit der Arbeitsgruppe Stärkung des kommunalen Ehrenamtes und die technischen Anforderungen, beschrieben werden. Weiterhin soll hier ein Zeitplan sowohl zu Phase 2 und 3 (s.u.) als auch zu einer möglichen Umsetzung im Rahmen der baulichen Realisierung neuer Plenar- und Ausschussräume für die SVV vorgelegt werden.

 

Diese Änderungen sind im Ratsinformationssystem hinterlegt. Da es keinen weiteren Redebedarf gibt, wird der so geänderte Antrag zur Abstimmung gestellt:

 

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er Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf Grundlage der neuen Kommunalverfassung die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für hybride SVV-, Ausschuss-  Fraktions- sowie Ortsbeiratssitzungen in der LHP zu schaffen. Dabei soll in drei Phasen vorgegangen werden:

 

Phase 1 - Erstellung Konzept

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum ersten Quartal 2022 zur Stadtverordnetenversammlung im September 2022 ein Konzept für hybride Sitzungen zu erarbeiten. In dem Konzept sollen u.a. die prozessualen und rechtlichen Fragen, der Koordinierungsbedarf zum Beispiel mit der Arbeitsgruppe Stärkung des kommunalen Ehrenamtes und die technischen Anforderungen, beschrieben werden. Weiterhin soll hier ein Zeitplan sowohl zu Phase 2 und 3 (s.u.) als auch zu einer möglichen Umsetzung im Rahmen der baulichen Realisierung neuer Plenar- und Ausschussräume für die SVV vorgelegt werden.

 

Phase 2 Pilotphase

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf Grundlage des Konzeptes aus Phase 1 die technischen Voraussetzungen dar zu schaffen, dass zwei Ausschüsse als Pilot-/Modellvorhaben mit hybriden Sitzungen beginnen können. In dieser Pilotphase sollen Konzept und Umsetzungsschritte in regelmäßiger Rückkoppelung mit den Nutzenden überprüft und ggf. angepasst werden.

 

Phase 3 Technische Umsetzung

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf Grundlage des Konzeptes aus Phase 1 sowie der Erfahrungen und Modifikationen aus Phase 2 die technischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Ausschüsse, die Stadtverordnetenversammlungen sowie die Fraktionen in ihren neuen Räumen in hybrider Form entsprechend der Zeitplanung tagen können.  

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

15

Ablehnung:

  0

Stimmenthaltung:

  2

 

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