24.11.2021 - 7.2 Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindlic...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ortsvorsteher bringt die Vorlage ein und führt aus, dass den Ortsteil betreffend keine Änderungen in der Prioritätenliste vorgenommen wurden.

 

Im Anschluss wird die Vorlage zur Abstimmung gestellt:

 

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Der Ortsbeirat empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen:
 

 

Prioritäten im Bereich Verbindliche Bauleitplanung für die Jahre 2022 bis 2023 gemäß der in Anlage 3 dargestellten Kurzübersicht auf Grundlage der im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.03.2001 zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung (DS 01/SVV/059/2) getroffenen Festlegungen und dazu nachfolgender Beschlüsse.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.

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