22.11.2021 - 5.1 Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindlic...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Gutschmidt bringt die Vorlage ein.

Das Bebauungsplanverfahren Nr.  158 „Am Küssel“ soll in der Priorität Q 2 bleiben, da eine eigentümerseitige Finanzierung vorgeschlagen wurde. Bisher haben nicht alle  Anwohner diesem Vorschlag zugestimmt. Der  Ortsvorsteher schlägt daher vor,sich mit den Anwohnern erneut abzustimmen, ob noch Innteresse an dem B-Plan-Verfahren besteht. Sollte dem nicht so sein, wird der Ortsbeirat der Landeshauptstadt empfehlen, das B-Plan-Verfahren aus der Prioritätenfestlegung Q 2 ab 2024 herauszunehmen.

 

Im Anschluss wird die Beschlussvorlage in der vorliegenden Fassung zur Abstimmung gestellt:

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Der Ortsbeirat empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

Prioritäten im Bereich Verbindliche Bauleitplanung für die Jahre 2022 bis 2023 gemäß der in Anlage 3 dargestellten Kurzübersicht auf Grundlage der im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.03.2001 zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung (DS 01/SVV/059/2) getroffenen Festlegungen und dazu nachfolgender Beschlüsse.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.