22.11.2021 - 5.1 Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindlic...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung
- Gremium:
- Ortsbeirat Grube
- Datum:
- Mo., 22.11.2021
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Herr Gutschmidt bringt die Vorlage ein.
Das Bebauungsplanverfahren Nr. 158 „Am Küssel“ soll in der Priorität Q 2 bleiben, da eine eigentümerseitige Finanzierung vorgeschlagen wurde. Bisher haben nicht alle Anwohner diesem Vorschlag zugestimmt. Der Ortsvorsteher schlägt daher vor,sich mit den Anwohnern erneut abzustimmen, ob noch Innteresse an dem B-Plan-Verfahren besteht. Sollte dem nicht so sein, wird der Ortsbeirat der Landeshauptstadt empfehlen, das B-Plan-Verfahren aus der Prioritätenfestlegung Q 2 ab 2024 herauszunehmen.
Im Anschluss wird die Beschlussvorlage in der vorliegenden Fassung zur Abstimmung gestellt:
Der Ortsbeirat empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:
Prioritäten im Bereich Verbindliche Bauleitplanung für die Jahre 2022 bis 2023 gemäß der in Anlage 3 dargestellten Kurzübersicht auf Grundlage der im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.03.2001 zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung (DS 01/SVV/059/2) getroffenen Festlegungen und dazu nachfolgender Beschlüsse.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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