25.11.2021 - 5.1 Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindlic...

Beschluss:
vertagt
Reduzieren

Herr Brinkkötter wird gebeten, den Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Prioritätenfestlegung für die verbindliche Bauleitplanung 2022-2023 vorzustellen. Insbesondere auf Nachfrage zu den Bearbeitungsfristen führt er aus, dass bei Einordnung von Planverfahren in die Priorität 2 die Bearbeitung wahrscheinlich frühestmöglich im II. Quartal 2023 beginnen könne.

 

Planverfahren

Priorität

 

Anmerkungen des Ortsbeirates

B-Plan 129    1. Änderung

1

-

B-Plan 129    2. Änderung

2

Die Einordnung des Verfahrens in Priorität 2 kann nicht akzeptiert werden. Anlass für diese Einschätzung ist der Sachverhalt, dass im Änderungsverfahren diverse Fehler aus dem Verfahren zur Aufstellung des B 129 zu heilen sind!!

Daher wird die Auffassung vertreten, dass die 2. Änderung völlig losgelöst außerhalb der Priorisierung zu betrachten ist. Das Verfahren genießt daher einen  SONDERSTATUS, ist daher mindestens mit Priorität 1 zu behandeln.

 

In diesem Zusammenhang wird vorgeschlagen, für das ZELB2 im Wege der Befreiung eine Baugenehmigung zu erteilen. Im Weiteren könnten die 1. und 2. Änderung zusammen- und als ein Planverfahren weitergehrt werden. Die wird auch insoweit als wirtschaftlicher eingeschätzt, da nur 1 Verfahren erforderlich wäre. Ggf. wer die Kostenteilung neu zu verhandeln!!

 

B-Plan 157-1

1

-

B-Plan 157-2

2

Gem. Beschlussfassung des OBR ist die Planung mit hoher Priorität zu realisieren. (Sh. Dringlichkeitsantrag!)

 

Darüber hinaus soll im Frühjahr 2022 die Rahmenplanung Golm abgeschlossen werden. Im Anschluss soll das Verfahren zur Aufstellung des B 157-2 mit Priorität weiterbearbeitet werden. Bereits daraus resultierend ist eine here Priorisierung vorzusehen

 

B-Plan 164

1

In der Sitzung am 16.12.2021 sind die Arbeitsergebnisse zur geplanten Ausweisung eines neuen Standortes für die Feuerwehr Eiche Golm sowie die Untersuchungsergebnisse der Gruppe Planwerk zu geplanten Sporterweiterungsflächen vorzustellen.  Diese Informationen sind dringend erforderlich, da die geforderte Abstimmung zwischen den Ortsbeiräten Eiche und Golm ohne Kenntnis der städtebaulichen Rahmenbedingungen nicht zielführend ist.

 

 

Gem. Vorlage zur Prioritätenfestlegung 2022-2023 steht im Bereich der Verbindlichen Bauleitplanung augenscheinlich eine Planstelle weniger zur Verfügung. Da damit im Verhältnis Planverfahren weniger bearbeitet werden können, wird um Erklärung gebeten.

 

Die Beschlussvorlage wird bis zur nächsten Sitzung zurückgestellt.

 

 

Reduzieren