01.12.2021 - 9.4 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Ausz...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.4
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Geschäftsbereich Bildung, Kultur, Jugend und Sport
- Datum:
- Mi., 01.12.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:04
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die Vorlage wird von der Beigeordneten für Bildung, Kultur, Jugend und Sport, Frau Aubel, eingebracht.
Antrag zur Geschäftsordnung:
Der Stadtverordnete Wobeto, Fraktion AfD, beantragt die Überweisung in den Ausschuss für Finanzen.
Abstimmung:
Dieser Geschäftsordnungsantrag wird
mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
Anschließend wird die Vorlage zur Abstimmung gestellt:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
- Zuführung zu Rückstellungen im Haushaltsjahr 2018 in Höhe von 8.529.047,24 EUR
Zuführung zu Rückstellungen im Haushaltsjahr 2019 in Höhe von 6.176.758,22 EUR
Zuführung zu Rückstellungen im Haushaltsjahr 2020 in Höhe von 955.245,00 EUR
Die Deckung der Zuführungen in 2018 und 2019 erfolgen aus den dort bereits herangezogenen Deckungen. Für die Zuführung in 2020 werden Mehrerträge des Haushaltsjahres 2020 verwendet. Die Rückstellungen werden in voraussichtlicher Höhe von 3.251.901,00 EUR bereits im HHJ 2021 durch Zahlung in Anspruch genommen.
- Überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Produkt 36502 „Betreuung von Kindern – freie Träger“ im Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 5.186.801,31 EUR für die Finanzierung u. a. von Abschlagzahlungen sowie Betriebskostennachzahlungen an freie Träger der Kinderbetreuungseinrichtungen.
Die Deckung des Mehrbedarfes erfolgt aus Minderaufwendungen/-auszahlungen sowie aus übertragenen Haushaltsermächtigungen (Haushaltsresten) 2020 der Geschäftsbereiche 2, 4, und 5.
Anlagen zur Vorlage
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108,1 kB
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2
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80,8 kB
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(wie Dokument)
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51,3 kB
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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56,4 kB
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