25.11.2021 - 8.3 Rahmenkonzept für die Kindertageseinrichtungen ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.3
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Geschäftsbereich Bildung, Kultur, Jugend und Sport
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 25.11.2021
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Frau Lauffer bringt die Beschlussvorlage ein.
In der anschließenden Diskussion plädieren einige Mitglieder für eine Zurückstellung bis eine Stellungnahme der AG nach §78 SGB VIII Kita vorliege. Diese werde sich am 30.11.2021 damit beschäftigen. Die Verwaltung plädiert für einen Beschluss in der Sitzung, um die Zeitschiene zur Umsetzung einhalten zu können. Eine Zurückstellung wäre ein falsches Signal. Impulse aus der AG nach §78 SGB VIII Kita könnten auch nach dem Beschluss im Diskussionsprozess aufgenommen werden.
Frau Frenkler weist zu den in der Beschlussvorlage genannten Standorten darauf hin, dass eine Überarbeitung aufgrund neuer Bedarfe in der Stadt notwendig wäre. Frau Aubel erläutert, dass eine Konkretisierung nach der Beschlussfassung entsprechend dem aktuellen Bedarf natürlich noch erfolgen werde.
Herr Reimann stellt die Beschlussvorlage zur Abstimmung.
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen:
- Das Rahmenkonzept für die Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Landeshauptstadt Potsdam bildet die Grundlage für das Handeln der Kindertageseinrichtungen in gemeindlicher Trägerverantwortung.
- Die Landeshauptstadt Potsdam übernimmt die Verantwortung für den eigenen Rahmen und sichert Transparenz und Kooperation mit allen anderen Trägern von Kindertagesbetreuungsstandorten in Potsdam zu. Somit trägt sie eine Mitverantwortung für die Funktionalität eines kooperierenden Systems.
- Für eine gelingende Kooperation sind gleiche Standards für gemeindliche Einrichtungen und Einrichtungen in freier Trägerschaft zu setzen. Gemeinsam soll somit für die Nutzer*innen der Einrichtungen eine bedarfsgerechte und zukunftsfähige Bildungsinfrastruktur mit erforderlichen Qualitätsstandards ausgebaut werden.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
1,8 MB
|