07.12.2021 - 4.4 Übernahme von Erschließungskosten für städtisch...

Beschluss:
vertagt
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Der Tagesordnungspunkt wird vorgezogen, da Herr Richter (Kommunaler Immobilienservice) in wenigen Minuten einen anderen Termin wahrnehmen muss.

 

 

Herr Richter bittet dem Antrag nicht zu folgen und begründet dies unter anderem mit dem Hinweis, keinen Präzedenzfall schaffen zu wollen.

 

 

Herr Jäkel bringt den Antrag ein, macht auf die besondere Situation aufmerksam und bittet hier um die konkrete Hilfe für den VGS in Form einer einmaligen Kostenübernahme.

 

 

Es wird festgestellt, dass die Erläuterungen von Herrn Richter aufgrund technischer Störungen nicht wahrgenommen werden nnen, so dass gebeten wird, den Redebeitrag von Herrn Richter für die Niederschrift einzuholen:

Herr Richter empfiehlt dringend die Ablehnung des Beschlussantrages. Die Kleingartenanlage Angergrund, bestehend aus 7 Kleingärten, ist Bestandteil des zwischen der LHP und dem VGS abgeschlossenen Zwischenpachtvertrages Kleingärten. In diesem Vertrag hat sich der VGS verpflichtet, für sämtliche Erschließungsleistungen der jeweiligen Sparten selbst zu sorgen. Eine Kostenbeteiligung oder Kostenübernahme durch die LHP ist nicht vorgesehen. Im konkreten Fall hatte sich der VGS bisher auch vertragsgemäß verhalten und die von der Sparte Angergrund zunächst verauslagten Kosten der Medienerschließung in Teilzahlungen bereits 2019, 2020 und 2021 der Sparte erstattet. Die Erschließung ist somit bereits erfolgt und finanziert. Sollte die LHP nunmehr im Nachgang dem VGS die von ihm bereits getragenen Kosten erstatten, würde damit ein vertragsrelevanter Präzedenzfall geschaffen werden, der die LHP mindestens in vergleichbaren, zukünftigen, ggf. sogar in zurückliegenden Fällen zu einer Kostenübernahme verpflichten würde. Die sich hieraus ggf. ergebenden finanziellen Auswirkungen sind nicht kalkulierbar.“

 

 

Der Ausschussvorsitzende schlägt vor, den Antrag zurückzustellen.

 

 

Mit diesem Vorschlag erklärt sich Herr Jäkel für die antragstellende Fraktion einverstanden.

 

 

Der Tagesordnungspunkt wird in der kommenden Sitzung erneut aufgerufen.

 

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