01.12.2021 - 11.5 Neubildung des Hauptausschusses

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Auf eine Einbringung des Antrages wird verzichtet.

Der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung macht darauf aufmerksam, dass dieser Antrag der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung bedarf.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Hauptausschuss wird gemäß § 41 Abs. 6 BbgKVerf neu gebildet.
 

 

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Anlagen