01.12.2021 - 2.18 Wohnungstauschbörse

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Gemäß § 15 Abs. 1 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung wird die Anfrage durch den Oberbürgermeister binnen einer Woche in Textform beantwortet.

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