01.12.2021 - 2.17 Quarantäne-Anordnungen des Gesundheitsamtes

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Die Frage wird von der Beigeordneten für Ordnung, Sicherheit, Soziales und Gesundheit, Frau Meier, und vom Oberbürgermeister beantwortet.

 

Der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung, Herr Heuer, stellt gemäß § 13 Abs. 2 S. 2 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung nach der Beantwortung der Frage 2.17 das Ende der Fragestunde fest.

 

Gemäß § 15 Abs. 1 der Geschäftsordnung sind die nicht erledigten Anfragen zu den Tagesordnungspunkten 2.18, 2.19, 2.20, 2.21, 2.22 und 2.23 durch den Oberbürgermeister binnen einer Woche in Textform zu beantworten.

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