01.12.2021 - 19 Feststellung einer außergewöhnlichen Notlage
Grunddaten
- TOP:
- Ö 19
- Zusätze:
- Stadtverordneter Heuer als Vorsitzender der Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Mi., 01.12.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:04
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Büro der Stadtverordnetenversammlung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Die Stadtverordnetenversammlung stellt gemäß § 50 a Abs. 1 BbgKVerf eine außergewöhnliche Notlage fest und eröffnet damit für die Mitglieder des Hauptausschusses, der Ausschüsse sowie für die Mitglieder der Ortsbeiräte die Möglichkeit, per Audio oder Video an deren Sitzungen teilzunehmen.
Die Feststellung der außergewöhnlichen Notlage wird zunächst bis zum 31. Januar 2022 befristet.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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