17.12.2021 - 5.5 Prioritätenreihenfolge für die Herstellung der ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.5
- Zusätze:
- Einreicher: Oberbürgermeister, Geschäftsbereich 1, Kommunaler Immobilien Service
- Datum:
- Fr., 17.12.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- GB 1 Finanzen, Investitionen und Controlling
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Herr Richter erläutert in Kürze die Mitteilungsvorlage. Die Inhalte der aktuellen und der zukünftigen Investitionsmaßnahmen, in Bezug auf die Prioritäten, wurden im Vorfeld mit dem Fachbereich Bildung, Jugend und Sport (FB 23) abgestimmt.
Der Werksausschuss KIS nimmt die Mitteilungsvorlage zur Kenntnis.
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Gemäß dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.05.2021 zur Drucksache
21/SVV/0029 "Prioritätenreihenfolge für die Herstellung der Barrierefreiheit an Potsdamer Schulen" wurde die Verwaltung mit folgenden Aufgaben beauftragt:
1. Erarbeitung einer Prioritätenreihenfolge für die Herstellung der vollständigen Barrierefreiheit an den 9 Schulstandorten, an denen diese Herstellung nach der Mitteilungsvorlage 20/SVV/1414„Barrierefreiheit auch an Schulen mit Denkmalschutz“ möglich ist.
Der Stadtverordnetenversammlung soll die Prioritätenliste Ende 2021 vorgelegt werden.
2. Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung (SEP) ist die Erarbeitung eines Vorschlages zu prüfen, wie Potsdam zukünftig eine vollständig barrierefreie Schule des Zweiten Bildungsweges anbieten kann, damit auch dieser Bildungsgang barrierefrei eingeschlagen werden kann (z.B. durch Standorttausch oder Neubau eines Schulstandortes).
Die Prioritäten beziehen sich auf die Angaben in der Mitteilungsvorlage DS 20/SVV/1414 "Barrierefreiheit auch an Schulen mit Denkmalschutz", in der 9 Schulstandorte identifiziert wurden, bei denen eine nachträgliche Herstellung von Barrierefreiheit unter Beibehaltung der bisherigen Nutzung als Schule grundsätzlich möglich ist.
In der Anlage wurden die in Frage kommenden Schulen aufgelistet, die Priorisierung angegeben und die Kosten für die in der Mitteilung DS 20/SVV/1414 genannten Schulen informationshalber nochmals aufgeführt. Die Kosten wurden nicht fortgeschrieben. Die Festlegung der Prioritäten erfolgte hierbei durch den Schulträger, Fachbereich 23, Bildung, Jugend und Sport ausschließlich unter Berücksichtigung schulischer Belange.
Der Fachbereich Bildung, Jugend und Sport wird zudem, wie im zweiten Beschlusspunkt der DS 21/SVV/0029 gefordert, mit der Fortschreibung des Integrierten Kita- und Schulentwicklungsplans prüfen, wie Potsdam künftig eine vollständig barrierefreie Schule des Zweiten Bildungsweges bereitstellen kann. Diese Prüfung soll in enger Abstimmung mit der Geschäftsstelle Bauen und Projekte (401) und dem Kommunalen Immobilien Service (KIS) Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Potsdam erfolgen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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