19.01.2022 - 6.3 Jahresabschlüsse 2018 und 2019 der Landeshaupts...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.3
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Geschäftsbereich 1, FB Rechnungswesen und Steuern
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 19.01.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- GB 1 Finanzen, Investitionen und Controlling
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:
- Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den vom Kämmerer aufgestellten und vom Oberbürgermeister am 10.11.2021 festgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 in der vorliegenden Fassung (Anlage 1).
- Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den vom Kämmerer aufgestellten und vom Oberbürgermeister am 10.11.2021 festgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 in der vorliegenden Fassung (Anlage 2).
- Die Stadtverordnetenversammlung genehmigt darüber hinaus alle im Rahmen der Jahresabschluss-arbeiten bekannt gewordenen unabweisbaren über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2018 (Anlage 3) sowie des Haushaltsjahres 2019 (Anlage 4). Die Unabweisbarkeit wurde durch das Rechnungsprüfungsamt im Rahmen der Jahresabschlussprüfung bestätigt.
- Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2018 und 2019 zur Kenntnis.
- Dem bis 27.11.2018 das Amt innehabenden Oberbürgermeister, Herr Jann Jakobs, und dem ab 28.11.2018 das Amt innehabenden Oberbürgermeister, Herr Mike Schubert, wird jeweils gemäß der Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes, nach § 82 Absatz 4 Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf) uneingeschränkte Entlastung für das Haushaltsjahr 2018 und dem Oberbürgermeister, Herr Mike Schubert, für das Haushaltsjahr 2019 erteilt.
Anlagen zur Vorlage
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