02.07.2003 - 4.4 Selbstbindungsbeschluss integrierter Städtebaul...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.4
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Datum:
- Mi., 02.07.2003
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen hat der Vorlage mit folgenden
Änderungen zugestimmt:
1. Absatz 2 der Beschlussvorlage ist zu streichen,
2. Dafür im Integrierten städtebaulichen Rahmenplan „Am Schlaatz“ (Anlage S. 21) unter
Zusammenfassung der Ergebnisse „Weiterer Diskussions- und Abstimmungsbedarf besteht
insbesondere in Zusammenhang mit:
(nach den 2
Anstrichen) einfügen:
-
die
Prüfung einer neuen Erschließungsstraße zur verbesserten Erreichbarkeit des
Zentrums
3.
Unter Maßnahmenkonzepte D 1, Teilbereich 2, (Anlage S. 7)
Als Einzelmaßnahmen mit Dringlichkeit sind zu nennen:
ist der 5.
Anstrich (Bau einer neuen Erschließungsstraße zwischen Schilfhof und
Magnus-
Zeller-Platz
{vorbehaltlich weiterer Abstimmungen und gutachterlichen Vertiefungen]) zu
streichen.
4.
Begründung und weitere Maßnahmen sind entsprechend anzupassen.
Abstimmung:
Die
durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen empfohlenen
Änderungen werden
mit
Stimmenmehrheit angenommen.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Der aktualisierte integrierte städtebauliche Rahmenplan für
das Wohngebiet Am Schlaatz ist als informelle Planung zur Präzisierung der
Entwicklungsziele und als Grundlage für die Inanspruchnahme von Mitteln der
Städtebauförderung und des Programms „Zukunft im Stadtteil“ – ZiS 2000
anzuwenden.
Des
Weiteren beschließt die Stadtverordnetenversammlung:
Im
Integrierten städtebaulichen Rahmenplan „Am Schlaatz“ (Anlage S. 21) ist unter Zusammenfassung der Ergebnisse „Weiterer Diskussions-
und Abstimmungsbedarf besteht
insbesondere in Zusammenhang mit:“
(nach den 2 Anstrichen) einzufügen:
- die Prüfung einer neuen
Erschließungsstraße zur verbesserten Erreichbarkeit des Zentrums.
Unter
Maßnahmenkonzepte D 1, Teilbereich 2, (Anlage S. 7) - Als Einzelmaßnahmen mit
Dringlichkeit sind zu nennen:
ist der 5. Anstrich (Bau einer neuen
Erschließungsstraße zwischen Schilfhof und Magnus-
Zeller-Platz {vorbehaltlich weiterer Abstimmungen und
gutachterlichen Vertiefungen]) zu
streichen.
Begründung und weitere Maßnahmen sind entsprechend
anzupassen.