18.01.2022 - 4.2 Bebauungsplan Nr. 176 "Hermannswerder" Aufstell...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Vorsitzende eröffnet die 2. Lesung.

 

 

Herr Bohl (BUND) nimmt sein Rederecht wahr. Seine Präsentation wird der Niederschrift beigefügt.

 

 

 

Herr Jäkel bringt den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE ein:

 

Anlage 1 des Aufstellungsbeschlusses ist wie folgt zu ändern:

 

Auf Seite 4 von 5 im Punkt Planungsziele ist der gesamte Absatz

r den südwestlichen Inselbereich soll gemäß den Vereinbarungen … aus 2012    eine Neubebauung geprüft werden. …..   Ein konkretes Neubauprojekt könnte mithilfe der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach § 12 BauGB realisiert werden.“ ersatzlos zu streichen.“

 

 

Herr Dr. Zöller bringt den Ernzungsantrag (den er formal in einen Änderungsantrag ändert) der Fraktion Bündnis90/ Die Grünen ein:

 

Die Planungsziele für den Bebauungsplan N. 176 „Hermannswerder“ sind wie folgt anzupassen:

  1. Ziel der Planung ist die Bewältigung bestehender (städtebaulicher) Konflikte zwischen dem Erhalt von bestehenden Natur- und Landschaftsräumen (LSG, FFH und Wasserschutzzone) sowie Biotopen und dem hohen Verkehrsaufkommen auf der Insel im Zuge der in den vergangenen Jahren stetig steigenden Nutzungsintensität. Dabei sollen insbesondere die Interessen der auf der Insel lebenden Menschen, den Natur- und Landschaftsschutzes und der älteren und mobilitätseingeschränkten Bevölkerung Berücksichtigung finden.
  2. Hierzu soll im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zunächst ein schlüssiges Verkehrskonzept vorgelegt werden, das die stetig steigenden Pendlerverkehre nach und von Hermannswerder nachhaltig und im Sinne des Umweltverbundes regelt.
  3. Im Ergebnis der vorgenannten Punkte 1 und 2 soll im Zuge des Bebauungsplanverfahren ebenfalls geprüft werden, wie nach der Bewältigung bestehender und zu erwartender Konflikte ggfs. eine behutsame örtlich begrenzte Nutzungsintensivierung und bauliche Verdichtung auf der Insel Hermannswerder landschafts- und naturraumverträglich planungsrechtlich gesteuert werden kann.“

 

 

Frau ller (Verbindliche Bauleitplanung) nimmt für die Verwaltung anhand einer Präsentation (die der Niederschrift beigefügt wird) Stellung. Sie informiert über das Votum des Ausschusses für Klima, Umwelt und Mobilität (KUM), der dieser Vorlage ungeändert zugestimmt hat.

 

 

Herr Gericke moniert die Behandlung dieser Vorlage im KUM-Ausschuss, der seiner Definition nach für Umweltbelange zuständig ist.

Weiter gibt er zu bedenken, dass das Maß der baulichen Nutzung nicht festzusetzen rechtlich fragwürdig sei. Eine entsprechende Festsetzung sollte getroffen werden.

 

 

Frau Hüneke weist darauf hin, dass die Nutzungsintensität in den letzten Jahren bereits gestiegen ist. Eine weitere Verdichtung soll zumindest geprüft werden, wenn die Insel ihren Charakter behalten soll.

 

 

Herr Putz weist nochmals darauf hin, dass die Barrierefreiheit zu gewährleisten und in die zu schließenden Verträge einzubauen sei.

 

 

Frau Dr. Denninger schließt sich den Auffassungen von Herrn Putz und den Grünen an. Die besonderen Belange von Menschen mit Behinderung seien unbedingt zu beachten, auch im Hinblick auf den Inselrundweg und die Fähre. Sie bittet, den Beirat für Menschen mit Behinderung in die Planungen einzubeziehen.

 

 

Herr Progner beantragt, den ersten Satz auf Seite 5 der Anlage 1, „Der Bebauungsplan soll als einfacher Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 3 BauGB aufgestellt werden.“ zu ersetzen durch: Der Bebauungsplan soll als qualifizierter Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 1 BauGB aufgestellt werden.“

 

Herr Wolfram (Fachbereich Stadtplanung) schlägt zum vorgenannten Antrag von Herrn Pfrogner vor, den Satz, Der Bebauungsplan soll als einfacher Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 3 BauGB aufgestellt werden.“ aus der Anlage ganz herauszunehmen. Das sei unschädlich und man hätte noch die Möglichkeit der Prüfung.

 

Herr Pfrogner gibt an, wenn die Stadtverordneten vor der frühzeitigen Beteiligung informiert würden, könne er dem Vorschlag der Verwaltung zustimmen.

 

Herr Wolfram bejaht dies.

 

 

Herr Dr. Niekisch spricht das Thema der Verkehrskonflikte an. Das verschleppte Problem einer Brückenlösung bzw. der Fähre müsse gelöst werden. Er plädiert für eine Streuung der Verkehrswege.

 

 

Herr Rubelt bittet um Zustimmung zur Vorlage, um die angesprochenen Dinge im Bebauungsplanverfahren klären zu können.

 

 

Herr Dr. Zöller möchte das Anliegen von Frau Dr. Denninger bekräftigen und nimmt in Absatz 1 des Änderungsantrages der Fraktion Bündnis90/ Die Gnen folgende Änderung vor:

  1. Ziel der Planung ist die Bewältigung bestehender (städtebaulicher) Konflikte zwischen dem Erhalt von bestehenden Natur- und Landschaftsräumen (LSG, FFH und Wasserschutzzone) sowie Biotopen und dem hohen Verkehrsaufkommen auf der Insel im Zuge der in den vergangenen Jahren stetig steigenden Nutzungsintensität. Dabei sollen insbesondere die Interessen der auf der Insel lebenden Menschen, sowie der Natur- und Landschaftsschutzes und der älteren und mobilitätseingeschränkten Bevölkerung Berücksichtigung finden, und die älteren und mobilitätseingeschränkten Personen hinsichtlich ihrer Belange in die Planungen einbezogen werden.

 

 

Der Vorsitzende stellt die Änderungs- und Ergänzungsanträge zur Abstimmung:

 

 

  1.        Vorschlag der Verwaltung, den ersten Satz auf Seite 5 der Anlage 1, „Der Bebauungsplan soll als einfacher Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 3 BauGB aufgestellt werden.“ zu streichen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen.

 

 

  1. Der geänderte Änderungsantrag der Fraktion Bündnis90/ Die Grünen

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen.

 

 

  1. Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen.

 

 

Der Vorsitzende stellt die geänderte Vorlage zur Abstimmung.

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

 

Der Bebauungsplan Nr. 176 “Hermannswerder“ ist nach § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (gemäß Anlagen 1 und 2).

 

Mit folgenden Änderungen:

 

Der erste Satz auf Seite 5 der Anlage 1, „Der Bebauungsplan soll als einfacher Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 3 BauGB aufgestellt werden.“ wird gestrichen.

 

nderungsantrag DIE LINKE)

 

Anlage 1 des Aufstellungsbeschlusses ist wie folgt zu ändern:

 

Auf Seite 4 von 5 im Punkt Planungsziele ist der gesamte Absatz

r den südwestlichen Inselbereich soll gemäß den Vereinbarungen … aus 2012    eine Neubebauung geprüft werden. …..   Ein konkretes Neubauprojekt könnte mithilfe der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach § 12 BauGB realisiert werden.“ ersatzlos zu streichen.

 

nderungsantragndnis90/ Die Grünen)

 

Die Planungsziele für den Bebauungsplan N. 176 „Hermannswerder“ sind wie folgt anzupassen:

  1. Ziel der Planung ist die Bewältigung bestehender (städtebaulicher) Konflikte zwischen dem Erhalt von bestehenden Natur- und Landschaftsräumen (LSG, FFH und Wasserschutzzone) sowie Biotopen und dem hohen Verkehrsaufkommen auf der Insel im Zuge der in den vergangenen Jahren stetig steigenden Nutzungsintensität. Dabei sollen die Interessen der auf der Insel lebenden Menschen sowie der Natur- und Landschaftsschutz Berücksichtigung finden, und die älteren und mobilitätseingeschränkten Personen hinsichtlich ihrer Belange in die Planungen einbezogen werden.
  2. Hierzu soll im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zunächst ein schlüssiges Verkehrskonzept vorgelegt werden, das die stetig steigenden Pendlerverkehre nach und von Hermannswerder nachhaltig und im Sinne des Umweltverbundes regelt.
  3. Im Ergebnis der vorgenannten Punkte 1 und 2 soll im Zuge des Bebauungsplanverfahren ebenfalls geprüft werden, wie nach der Bewältigung bestehender und zu erwartender Konflikte ggfs. eine behutsame örtlich begrenzte Nutzungsintensivierung und bauliche Verdichtung auf der Insel Hermannswerder landschafts- und naturraumverträglich planungsrechtlich gesteuert werden kann.

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen