11.01.2022 - 4.2 Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindlic...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Ortsvorsteherin stellt die Vorlage vor.

 

Nachdem Frau Holtkamp erklärt hat, warum sich der Bebauungsplan Nr. 8 nach wie vor in der Priorität 2 befindet, wird die Vorlage zur Abstimmung gestellt:

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Der Ortsbeirat empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:
 

Prioritäten im Bereich Verbindliche Bauleitplanung für die Jahre 2022 bis 2023 gemäß der in Anlage 3 dargestellten Kurzübersicht auf Grundlage der im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.03.2001 zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung (DS 01/SVV/059/2) getroffenen Festlegungen und dazu nachfolgender Beschlüsse.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.