02.07.2003 - 5.19 Verbot der Anwendung von Pestiziden auf öffentl...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.19
- Zusätze:
- Fraktionen Grüne/B90 und BürgerBündnis
- Datum:
- Mi., 02.07.2003
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Ausschuss
für Recht, Sicherheit, Ordnung und Umweltschutz hat einem geänderten/ergänzten
Beschlusstext zugestimmt, dessen Fassung den Stadtverordneten mit den
„Stellungnahmen der Ausschüsse“ ausgereicht wurden.
In der Diskussion erörtert die Stadtverordnete Geywitz als
Vorsitzende des o. g. Ausschusses die Aufnahme eines zusätzlichen Punktes (4)
mit der Regelung von Ausnahmen.
Antrag zur Geschäftsordnung:
Die Stadtverordnete Dr. Lotz beantragt namens der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen:
Über den durch
den Ausschuss für Recht, Sicherheit, Ordnung und Umweltschutz vorgeschlagenen
Punkt 4 der Vorlage ist gesondert abzustimmen.
Abstimmung:
Der Geschäftsordnungsantrag wird
mit Stimmenmehrheit abgelehnt,
bei 9 Ja-Stimmen
und einigen Stimmenthaltungen.
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1.
Der
Magistratsbeschluss Nr. 0064/91 vom 08. Mai 1991 zum Verbot der Anwendung von
Pestiziden auf öffentlichen Grünflächen und städtischen Grundstücken wird von
der Stadtverordnetenversammlung bestätigt.
2.
Eine
Ausnahme wird zurzeit ausschließlich zur Rettung der Eichen und Kastanien
zugelassen.
3.
Über
den Zustand der kranken Kastanien und Eichen ist im Oktober im Umweltausschuss
zu berichten. Zur Beratung wird der Naturschutzbeirat hinzugezogen.
4.
Weitere
Ausnahmen vom generellen Verbot bedürfen der Zustimmung des RSOU-Ausschusses.