02.07.2003 - 5.19 Verbot der Anwendung von Pestiziden auf öffentl...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Recht, Sicherheit, Ordnung und Umweltschutz hat einem geänderten/ergänzten Beschlusstext zugestimmt, dessen Fassung den Stadtverordneten mit den „Stellungnahmen der Ausschüsse“ ausgereicht wurden.

 

In der Diskussion erörtert die Stadtverordnete Geywitz als Vorsitzende des o. g. Ausschusses die Aufnahme eines zusätzlichen Punktes (4) mit  der Regelung von Ausnahmen.

 

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Die Stadtverordnete Dr. Lotz beantragt namens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

 

Über den  durch den Ausschuss für Recht, Sicherheit, Ordnung und Umweltschutz vorgeschlagenen Punkt 4 der Vorlage ist gesondert abzustimmen.

 

Abstimmung:

Der Geschäftsordnungsantrag wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt,

bei 9 Ja-Stimmen

und einigen Stimmenthaltungen.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.                  Der Magistratsbeschluss Nr. 0064/91 vom 08. Mai 1991 zum Verbot der Anwendung von Pestiziden auf öffentlichen Grünflächen und städtischen Grundstücken wird von der Stadtverordnetenversammlung bestätigt.

2.                  Eine Ausnahme wird zurzeit ausschließlich zur Rettung der Eichen und Kastanien zugelassen.

3.                  Über den Zustand der kranken Kastanien und Eichen ist im Oktober im Umweltausschuss zu berichten. Zur Beratung wird der Naturschutzbeirat hinzugezogen.

 

4.                  Weitere Ausnahmen vom generellen Verbot bedürfen der Zustimmung des RSOU-Ausschusses.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.